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Nachtangelverbot vom Verwaltungsgericht gekippt

KV Mannheim - 15.07.2021

In einer Presseerklärung der AfD Landtagsfraktion zum Erfolg verschiedener Klagen gegen ein generelles Nachtangelverbot vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart heißt es: „Die AfD-Fraktion wird einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes einreichen, um das Nachtangelverbot abzuschaffen. Ein Festhalten an der bisherigen Regelung kommt einer weiteren Gängelung der Angler in Baden-Württemberg gleich.“

Ziel des Gesetzesentwurfs der AfD sei es, die Entscheidung über etwaige Nachtangelverbote den Inhabern der jeweiligen Fischereirechte zu überlassen. „Wir setzen auf Eigenverantwortung. Die Verantwortlichen vor Ort wissen sehr gut, wie sie mit ihren Gewässern und den Lebewesen im Wasser umgehen müssen, damit sie auch in Zukunft ihrer Leidenschaft nachgehen können. Angler haben ein besseres Umweltschutzbewusstsein als der durchschnittliche Grüne.“

Damit setzt die AfD eine Forderung aus dem Wahlprogramm um. Das Urteil zeigt, wie verbohrt Grüne Landespolitik beim Thema Angeln inzwischen ist.

Ich fordere daher, das Verbot des „Catch and Release“ abzuschaffen.

Als „Catch and Release“ wird der simple Fall beschrieben, in dem ein Angler einen entnahmefähigen Fisch zurücksetzt. Obwohl gesetzlich nicht klar normiert, ist es in Baden-Württemberg verboten.

§ 17 TSchG schreibt vor: "Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund getötet werden. Keinem Tier dürfen Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund zugefügt werden".

Wie sieht es beim Catch and release aus?

Angler hat im Regelfall schlicht und einfach keinen Einfluss darauf, welcher Fisch an den Haken geht. Hier unterscheidet sich das Angeln gravierend von der Jagd. Ein gezieltes Fischen mit der Absicht, ausschließlich entnahmefähige, sinnvoll verwertbarer Fische einer speziellen Art zu fangen, ist unmöglich.

Wird nun ein kraft Gesetz als entnahmefähig definierter Fisch, gefangen, der z. B. aufgrund seiner Größe gar nicht vernünftig verwertet werden kann, wäre es geradezu widersinnig, diesen Fisch töten zu müssen, obwohl er mit höchster Überlebenswahrscheinlichkeit zurückgesetzt werden kann.

Insbesondere das Zurücksetzen aus ökologisch-hegerischen Gründen ist völlig im Einklang mit dem Naturschutzgesetz. Es sind gerade die großen, oft zu sehr mit Schadstoff belasteten, nicht mehr verwertbaren Fische, die aufgrund ihrer Laichstärke den Artenbestand sichern. Eine Entnahme des bestandswahrenden Bestandes wäre vollkommen widersinnig.

Weltweit werden heute rund 60 Prozent aller beim Angeln gefangenen Fische zurückgesetzt.

Ich plädiere für ein Entnahmefenster und mehr Eigenverantwortung der Angler, da so Extreme vermieden werden.

Die bedrohten, seltenen, nicht verzehrfähigen oder zu kleinen Fische werden zurückgesetzt, die mittelgroßen Küchenfische werden verwertet und die für den Bestandserhalt wichtigen, großen Laichfische werden selektiv zurückgesetzt.

Solange der Gesetzgeber hier nicht handelt und ein Entnahmefenster festlegt, muss die Eigenverantwortung beim Angler liegen, wie er dieses Entnahmefenster interpretiert.

 

KV Mannheim :

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