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CORONA-KRISE: THESENPAPIER EU

KV-BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD - 25.05.2020

20200525_lg_by_corona_eu_final.pdf

Die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie gefährdet alle, hauptsächlich alte und vorerkrankte Menschen. Unstrittig ist, dass der Staat vor allem zum Schutz diese Risikogruppe die notwendigen, und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen hat.


Wesentlich ist wegen der erheblichen Einschränkungen auch von Grundrechten die zeitliche Begrenzung der Maßnahmen und die konsequente und kontinuierliche Überprüfung ihrer Notwendigkeit. Es muss stetig nach „milderen Mitteln“, nach weniger einschneidenden Maßnahmen gesucht werden. Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, dann droht, der freiheitliche Rechtsstaat abzudanken1.


Gegenwärtig sind es in Deutschland die Regierungen und Verwaltungen, die die Maßnahmen anordnen. Das wird verfassungsrechtlich fragwürdig2, wenn die Grundrechtseinschränkun-gen nicht hinreichend bestimmt von den Gesetzgebern geregelt sind. Es ist der Parlamente, Freiheitsbeschränkungen der Bürger zu treffen; denn die Abgeordneten sind die Vertreter des Volkes mit der stärksten politischen Legitimation, derer so drastische Maßnahmen wie die in der gegenwärtigen Pandemie bedürfen. Die Aufgabe der Exekutive ist, ist die Ausfüh-rung der Gesetze. Man kann diese außergewöhnliche Verantwortung nicht auf die Dauer auf die Exekutive überlassen. Freilich können die Parlamente alle gesetzgeberischen Maßnah-men der Exekutive durch Rechtsverordnungen der Regierungen jederzeit aufheben oder ändern. Die Parlamentarier haben unverändert die Verantwortung für Maßnahmen. Sie soll-ten diese Verantwortung wahrnehmen.


Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits am 25.03.2020 unter der Drucksache 19/18159 einen entsprechenden Entschließungsantrag auf Befristung der Feststellung des „Katastrophenfalls“ gem. Art. 115 GG auf vorläufig nur einen Monat eingebracht. Aus der Begründung heißt es dazu:

„Die von der Bundesregierung auf Basis der Feststellung des Katastrophenfalls nach Artikel 115 GG angestrebten Maßnahmen bedeuten nie dagewesene und tiefgreifende Einschnitte für Wirtschaft, Gesellschaft und bürgerliche Freiheiten. Der Bundestag sieht sich daher in der Pflicht, die entspre-chende Grundlage nach einem Monat zu überprüfen.“


Nach dem Prinzip „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ hatte die AfD-Fraktion zuvor schon am 12.02.2020 unter der Drucksache 19/17128 proaktiv einen Antrag zur Seuchen-Prophylaxe in den Deutschen Bundestag eingebracht, der seitens der Bundesregierung jedoch keinerlei Beachtung erfuhr. Es wurde kein Handlungsbedarf gesehen. Wenige Wochen später über-schlagen sich die Bundesregierung und die Landesregierungen mit der Verordnung harter Maßnahmen. Bei ihrem Handeln wirken sie überfordert. Sie überspielen dies mit Aktionismus.


Auch die EU macht einen planlosen Eindruck. Zu einer gemeinsamen Bewältigung der von außen kommenden Herausforderungen ist die EU nach wie vor nicht gerüstet. Die Interessen ihrer Mitgliedstaaten sind zu heterogen, weil jeder Regierungschef sich zuvorderst um seine eigenen Bürger vor Ort, seine Wähler, kümmert – ein allzu menschlicher, nachvollziehbarer Reflex.


Aber nicht erst wegen der Corona-Krise sondern schon in der Asylkrise von 2015 oder davor bei den „Eurorettungsmaßnahmen“ haben sich die Nationalstaaten Europas mehr und mehr voneinander entfernt. Sie haben sich gegenseitig die Verantwortung zugeschoben oder. nur noch die „Rosinen“ aus dem „Projekt EU“ herausgepickt. Die dominierenden Themen waren jedoch stets dieselben: Selbstbestimmung mit dem Geld anderer, zuletzt oft harmlos und verklausuliert dargestellt mit dem Postulat der „Solidarität“. Doch rechtlich sind die Mitglieder der EU nur in den wenigen Ausnahmefällen, die in den europäischen Verträgen normiert sind, zur Hilfeleistung angehalten: Art. 222 AEUV für den Fall einer Naturkatastrophe. Ob das Geldmittel umfasst, ist fragwürdig.


Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich wieder gezeigt: Die EU hat in der Krise rein gar nichts gesteuert, sondern die Nationalstaaten allenfalls mit der Übernahme von einzelnen Koordinierungsaufgaben entlastet. Eine zentrale humanitäre Hilfsaktion gab es nicht. Sie war von den Mitgliedstaaten auch nicht gewollt Dafür sah man individuelle Bemühungen einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen einfacher Nachbarschaftshilfe.


Durch die gegenwärtige Notsituation ist jedenfalls eines klar geworden: Der Nationalstaat ist unverzichtbar, weil nur der Nationalstaat wegen der Nähe zu den Problemen über echte Handlungsfähigkeit verfügt und wirklich handlungsbereit ist. Die EU kann, darf und wird diesen niemals ersetzen. Vielmehr muss man ihre Notwendigkeit in diesen Tagen noch stärker als sonst schon hinterfragen, besonders vor dem Hintergrund der neuen Vorhaben und Tendenzen, die aus der Union in Sachen Haftung und Demokratie zu vernehmen sind.
Dazu nimmt die bayerische Landesgruppe der AfD-Faktion im Deutschen Bundestag wie folgt Stellung:



KEINE SCHULDENUNION
 

Jeder Mitgliedstaat haftet selbst für seine Schulden. Maastricht gilt.
 

1. Keine Corona-Bonds/Euro-Bonds


Die EU nutzt die Corona-Krise, um sich weitere Kompetenzen zuzuschanzen. Die Einführung von Corona-Bonds ist in der Sache nichts anderes als die Einführung von Euro-Bonds! Diese sind nicht nur ökonomisch für Deutschland schädlich, sie sind auch rechts-, verfassungs- und vertragswidrig. Wir fordern den Bundesfinanzminister Scholz auf, sich im deutschen Interesse gegen jeden Versuch und jede Form der Vergemeinschaftung von Schulden zur Wehr zu setzen. Die Schuldenunion lehnen wir entschieden ab!


2. Keine gemeinsame Schuldenaufnahme/Wiederaufbaufonds


Gegenwärtig wird in der EU erwogen, gemeinsame Schulden unter dem attraktiven Namen „Wiederaufbaufonds3“ aufzunehmen, sein Volumen: Billionen!


Dieser Fonds ist erwartungsgemäß wieder auf eine französische Initiative zurückzufüh-ren. Es überrascht nicht, dass Macron ständig wiederholt, dass die angeblich reichen Unionsländer – er nannte Deutschland und die Niederlande – „solidarisch“– mit den Südeuropäern sein müssten4. Dabei verknüpft er unzulässig seine Forderung nach Fi-nanzhilfen und Gemeinschaftshaftung mit dem Schicksal der EU, weil ohne diese Instru-mente die „Rechtspopulisten“ in Frankreich, Spanien und Italien die Macht übernehmen würden.


Der einzige Unterschied zu Euro-Bonds wäre, dass lediglich ein zeitlich befristeter, zielge-richteter Fonds geschaffen würde. Vergangene und zukünftige Schulden würden nicht vergemeinschaftet. In Sachen Funktionalität ist das reine Augenwischerei; denn am Ende geht es wieder um gemeinsame Schulden. Daran ändert auch nichts, dass die Mitglied-staaten nicht unbegrenzt zur Kasse gebeten werden könnten. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten für die Kredite nur mit ihrem Anteil am EU-Haushalt geradestehen, ähn-lich wie bei den Krediten des ESM. So wäre die gesamtschuldnerische Haftung, bei der im Extremfall Deutschland für alle gemachten Schulden haften müsste, vermieden.


Mit den getroffenen Aussagen offenbart der französische Präsident nur eines: Die EU hat sich in ein reines Umverteilungsprojekt gewandelt, das insbesondere für die südlichen Mitgliedstaaten nur interessant ist, wenn Geld in ihre Richtung fließt und sie finanziell profitieren. Damit wird ein sozialistischer Ansatz, die Umverteilung, zum Kern der Union, den wir entschieden ablehnen, genauso wie die Wiederaufbaubonds: Wir sagen, auch zu den Franzosen: Non est non! Keine Schuldenunion – weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft, auch nicht zeitlich befristet oder mit limitierter Haftung!


3. Raus aus der Eurozone


Die Geschäftsgrundlage des Euro war einmal: Keine Haftung für die Schulden anderer Länder, no bail out, Art. 125 AEUV, und keine Staatsschulden über 60 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts, Art. 126 AEUV. Diese Regeln werden schon seit lange missachtet und durch die Kosten der Corona-Krise werden sie vollkommen ad absurdum geführt.


Deshalb muss Deutschland die Transferunion unverzüglich aufkündigen und den Euro-raum verlassen.


BEIBEHALTUNG DES EINSTIMMIGKEITSPRINZIPS


Prinzip des Völkerrechts: Das Einstimmigkeitsprinzip aus den Verträgen bleibt!


Die Kommission der EU hat vor kurzem eine Initiative begonnen, die auf Betreiben von Prä-sident Macron und Kanzlerin Merkel zurückgeht. Weitestgehend sollen die Beschlüsse des Rates der EU, die nach den Gründungsverträgen noch einstimmig erfolgen müssen, durch Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit zu ersetzen, also notfalls auch gegen Deutschland Die Vertragsänderungen sollen die Beschlüsse der Sozialpolitik, der Steuerpolitik und der Ge-meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erfassen.


Es wird damit argumentiert, dass durch die Einstimmigkeitsregel einer Minderheit gestattet würde, jede Initiative der Mehrheit im Ansatz zu ersticken. Durch ihre Aufhebung würde die Union insgesamt eine „flexible, effiziente und zügige Beschlussfassung“ möglich. Sie sie auch „demokratischer“.


Die Machtausübung der Union, zumal die der Kommission, wird durch die angestrebten Än-derungen der Beschlussverfahren fraglos effizienter. Aber das Argument, die Beschlussverfahren in diesen Politiken würden „demokratischer“, zeugt von einem grundsätzlichen Missverständnis von Demokratie. Es würde gegen den Willen ganzer Völker Politik auch zu deren Lasten, vor allem auf der Kosten, gemacht. Insbesondere steht der Initiative das ebenso völ-kerrechtliche wie staatsrechtliche Souveränitätsprinzip entgegen, das Prinzip der Freiheit der Bürger und Völker.


In politischer Hinsicht kommt ein ähnliches Prinzip zum Tragen, für das wir einstehen: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ebenfalls ein freiheitliches Grundprinzip des Völker-rechts! Gerade in den sensiblen Bereichen der Steuer- und Sozialpolitik sowie bei der GASP muss das Veto einzelner Mitgliedstaaten Bestand haben. Nur die Mitgliedstaaten vertreten demokratisch legitimiert die Völker. Die vergangenen Jahre haben erwiesen gezeigt, dass es in der EU eine hohe „Binnenheterogenität“ gibt. – Die Mitgliedstaaten haben in Sachen Asyl und Finanzen und sogar in Sachen Rechtsstaatlichkeit unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die EU muss diesen Umständen Rechnung tragen.


Anstatt die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips in den besonderen Politikbereichen durch vereinfachte Vertragsänderung nach Art. 48 Abs. 7 und Art. 31 Abs. 3 EUV fordern wir das Gegenteil: Eine Rückkehr zum Einstimmigkeitsprinzip in allen Politikbereichen, in denen gegenwärtig noch mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird.


KEINE REGULATORISCHEN EU-HÜRDEN FÜR DEUTSCHE HILFSMASSNAHMEN


Die deutschen Hilfsprogramme greifen nicht in den Wettbewerb ein.
 

Die Bundesregierung hat anlässlich der Corona-Krise Hilfsprogramme für betroffene Unter-nehmen in Deutschland aufgelegt. Diesen Vorstoß unterstützen wir grundsätzlich, weil der Staat, der die unterschiedlichen Maßnahmengetroffen hat, die u.a. die unternehmerischen Freiheiten betreffen, die Unternehmen und die anderen, deren Einnahmen ausfallen, entschädigen muss. Sonst werden die Maßnahmen zu Unrecht. Das ist die verfassungsgebotene Analogie zum Entschädigungsanspruch des Nichtstörers, der für die Gefahrbeseitigung von der Polizei in Anspruch genommen wird und werden darf. Das folgt in solchen Fällen auch aus der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG.


Die EU-Kommission sieht diese Hilfsprogramme jedoch als Beihilfe. Sie will nicht, dass die Mitgliedstaaten ihren nationalen Unternehmen unter die Arme greifen. Dies sei führe zu einer Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt5!


Diese Sichtweise ist absurd! Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Industrien der Nachbarstaaten durch Hilfsprogramme wie die Kredithilfen gar in Höhe von 540 Milliarden Euro für Kurzarbeiter, Unternehmen und verschuldeten Staaten so zu stellen wie die eigene Industrie. Sie hat sich hat den eigenen Bürgern und . der heimischen Industrie für die ein-schneidenden wirtschaftlichen Maßnahmen zu entschädigen. Das ist ihre Pflicht, nicht Beihilfe.


Nur weil Deutschland trotz der ständigen finanziellen Belastungen durch u.a. die teure EU-Politik immer noch ausreichend Ressourcen und Organisationskraft hat, um im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten einen nationalen Rettungsfonds schnell aufzubauen, darf es nicht für seine wirtschaftliche Leistung an seiner Pflichterfüllung gehindert werden, dass die Kommission diese staatlichen Maßnahmen unterbindet, Schließlich hat sich Deutschland diesen Spielraum durch solides Haushalten selbst erwirtschaftet. Die Sichtweise der EU-Kommission ist souveränitätswidrige Bevormundung. Es wird immer deutlicher, dass Deutschlands Rolle in der EU immer mehr auf die des Zahlmeisters zugeschnitten wird – das ist mit dem Gründungsgedanken der EWG nicht vereinbar.


FINANZIERUNG DER EU REFORMIEREN


Deutschland kann nicht auch noch die Folgen des Brexits für den MFR tragen


Mit dem Brexit werden sich die Ausgaben für die verbleibenden Mitgliedsstaaten erhöhen, denn mit Großbritannien verlässt ein Nettozahler die EU. Auf Grund seiner im EU-Vergleich immer noch hohen Wirtschaftskraft leistet Deutschland mit mehr als 20% bereits den höchs-ten Beitrag an der Finanzierung des EU-Budgets.


Deutschland kann sich nicht noch stärker an der Finanzierung der EU beteiligen und ihr ständig neues Geld in Aussicht stellen6 – im Gegenteil: Das Budget der EU muss dringend gekürzt werden, dann muss sich auf ihre Kernaufgaben beschränken.


Zu den Aufgaben der EU gehört nicht die finanzielle Bewältigung der Corona-Krise, die nur dafür sorgt, dass noch mehr Geld der Mitgliedstaaten umverteilt wird. Hilfsprogramme in der Corona-Krise müssen die nationalen Regierungen selbst auflegen, zumal die konkreten Maßnahmen in den einzelnen Staaten auch regional unterschiedlich ausfallen.


DUBLIN IV: KEINE UNÜBERLEGTEN SCHNELLSCHÜSSE
 

Die Corona-Krise darf nicht dazu genutzt werden, eine Reform der Dublin-Verordnung durchzudrücken.
 

Aufgrund der Erfahrungen in der Migrationskrise prüft die Kommission eine Reform des EU-Asylrechts. So sollen Asylbewerber möglichst überall in der EU gleich behandelt werden, damit Asylbewerber nicht mehr in der EU umherreisen und in den Ländern Asyl beantragen, in denen sie die besten Chancen auf internationalen Schutz. d. h. . die beste Versorgung erwarten.


Weil aufgrund der unterschiedlichen Regeln vor allem Deutschland „Zielmagnet“ vieler Mig-ranten war, sind wir grundsätzlich aufgeschlossen, das System effizienter und schneller zu machen und insbesondere die Sogfaktoren und Sekundärmigration zu unterbinden.


Allerdings ist jede Bestrebung der EU abzulehnen, den Mitgliedstaaten die Hoheit über ihr Staatsgebiet zu nehmen oder diese Hoheit auch nur einzuschränken, etwa durch verpflichtende sog. „nationale Aufnahmekontingente“, deren Missachtung zu Strafzahlungen verpflichten soll. falls ein Mitgliedstaat seinen Aufnahmeverpflichtungen nicht nachkommt. Zum Kern der Souveränität gehört, dass die Völker durch ihre Staaten darüber bestimmen, wer in ihr Land kommen darf. Darüber hat die EU nicht zu befinden. Sie hat dafür keinerlei Befugnis (vgl. Art. 78 AEUV) Art. 16 a Abs. 2 GG schließt ein Asylrecht für die Menschen aus, die aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland oder einem sicheren Drittstaat einreisen wollen, falls diese Menschen überhaupt politisch verfolgt sind. Das ist selten und wurde in der Migrationskrise erst gar nicht geprüft.


In der gegenwärtigen Situation warnen wir außerdem davor, die Gunst der Stunde in der Krise zu nutzen, den Mitgliedsstaaten, gerade den in Migrationsfragen sehr kritischen Osteu-ropäern, eine unausgereifte „Schnellschuss-Reform“ zu oktroyieren. Gesprächsbereitschaft in Sachen Corona-Bonds und finanzielle Hilfen in der gegenwärtigen Notsituation dürfen nicht dafür ausgenutzt werden, die Verhandlungspartner in die Ecke zu drängen und allen Beteiligten faule Kompromisse abzupressen – das wäre unlauter!


PROJEKT EU ÜBERDENKEN
 

Nach den Entwicklungen der letzten Jahre kristallisiert sich heraus, dass das politische Projekt EU gescheitert ist.
 

Die Träume von der europäischen Idee entpuppen sich zunehmend als Alpträume, als interessierte Wunschvorstellungen. Langsam muss auch der letzte Europäer einräumen: Die Europäische Union ist gescheitert - und zwar auf der ganzen Linie!


Die visionäre Solidargemeinschaft, die uns mehr Frieden und mehr Wohlstand bringen sollte, ist zur unberechenbaren Transferunion verkommen. Täglich werden neue Forderungen, meistens finanzielle, an die vermeintlich wohlhabenderen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, gestellt. Und Deutschland übernimmt ständig neue Kosten, es haftet, über-nimmt immer neue Verantwortung – ja, es zahlt Tribut, getäuscht durch eine Idee, die so gar nichts mehr mit der Gründungsidee der alten EWG zu tun hat:


Die Union widmet sich in der Hauptsache ihren Umverteilungsplänen, der sog. Kohäsionspolitik. Sie geht davon aus, dass Frieden nur dann bestehen kann, wenn „gleichwertige Lebensverhältnisse“, vor allem wirtschaftlich gleichwertige, geschaffen werden. Das ist jedoch nichts als Sozialismus unter Vorspiegelung demokratischer Prozesse. Die Wahrheit ist: Die EU hat sich längst funktional zu einem Bundesstaat entwickelt – obwohl ihr dazu jede Legitima-tion und alle verfassungs- und souveränitätsrechtlichen Voraussetzungen fehlen.


Wir treten seit langem dafür ein, die EU zurückzuführen zu einer reinen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner, lose verbundener Einzelstaaten in ihrem ursprünglichen Sinne als einem Europa der Vaterländer nach Charles de Gaulle. Dafür wäre jedoch eine Reform notwendig, um die EU wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen – diese wird jedoch täglich weniger wahrscheinlich.


Wir sind dennoch nicht bereit, unsere Souveränität, unsere Freiheit und unseren jetzt auch gefährdeten Wohlstand weiter für ein Projekt zu opfern, das am Ende in Verschuldung, Armut, Chaos, Streit und Unfreiheit führen wird. Wir lassen nicht zu, dass die Bürokratie mit ihrem Regelungswut, die Anmaßung von immer mehr Befugnissen die EU langsam zu einer Besatzungsmacht wird, die die Europäer bevormundet und ihre Volkswirtschaften erdrosselt

.
Es kann nicht sein, dass äußerlich besser gestellte Länder wie Deutschland, deren Bürger bereits seit 30 Jahren Reallohneinbußen erdulden müssen, immer noch mehr in die Pflicht genommen werden, um die Nachbarländer vor der Pleite zu retten, das Mantra von „Solidarität“ stets vor sich her tragend. Vielmehr ist es doch so: Das Solidarprinzip wurde perver-tiert, der Friedensgedanke ad absurdum geführt, denn in der EU ist nichts mehr friedlich. Die Mitgliedstaaten geraten zusehends in Streit miteinander über unterschiedliche Politikfelder, was langfristig dazu geeignet ist, die EU auseinanderbrechen zu lassen.


Deutschland ist gut beraten, nicht weiter Zeit, Souveränität und Geld zu verschwenden – es ist Zeit, sich mit dem Gedanken zu befassen, wie wir aus diesem Projekt endlich, aber geordnet aussteigen können.


1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article206964441/Erosion-des-Rechtsstaats-Hans-Juergen-Papier-sieht-Grundrechte-bedroht.html
2 So sinngemäß Hans-Jürgen Papier https://www.morgenpost.de/politik/inland/article228932565/Ex-Verfassungsgerichtspraesident-Lockerungen-problematisch.html

3 https://www.br.de/nachrichten/meldung/eu-laender-sind-sich-ueber-gemeinsame-schulden-weiter-uneinig,3002bd17b
4 https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/europaeische-union-coronavirus-finanzhilfen-solidaritaet

5 https://www.handelsblatt.com/politik/international/hoehere-kredite-rueckschlag-fuer-die-deutsche-corona-politik-vestager-bremst-altmaier-aus/25776708.html?ticket=ST-75705-wy9jFpIiLuGkPfdBGZgn-ap3

6 https://www.onvista.de/news/roundup-deutschland-stellt-der-eu-mehr-geld-in-aussicht-351859261

 

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