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Mieterschutz, der keiner ist

KV-MANNHEIM - 28.12.2017
Mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse und der Einführung des § 556 d BGB werde ein zentrales Versprechen der Koalition umgesetzt, betonte Sören Bartol (SPD). „Die SPD war es, die die Mietpreisbremse gefordert hat und wir sind es, die es umgesetzt haben“ (hier inkl. der sehenswerten Reden). Umgesetzt ja, durchgesetzt nein. Das Versagen hat nun wenigstens ein Gesicht. Diese Bremse ist nicht das Papier wert auf dem sie steht und ein Lippenbekenntnis, bei dem ungehindert Bremse mit Gaspedal verwechselt wird. 2018 werden die Mieten wieder einmal ungebremst auf neue Höchststände rasen und den ohnehin gebeutelten Verbraucher zusätzlich belasten. Im Schnitt ist mit einer Erhöhung von 5-10 % zu rechnen. (hier klicken). Da Großstädte erfahrungsgemäß immer etwas darüber liegen, kann man sich die Entwicklung in Mannheim ausmalen. Der durchschnittliche Mietpreis in Mannheim von 9,9 Euro pro Quadratmeter lag schon in der Vergangenheit über den 7,97 Euro im Bundesschnitt (hier)\r \r Aber auch bei den Nebenkosten ist mit rasanten Preisexplosionen zu rechnen. Öl und Gas werden ebenfalls um bis zu 10 % teurer. Gar nicht berücksichtigt bei den Horrorzahlen sind die Stromkosten, die dank EEG Umlage neben Dänemark zu den höchsten in Europa zählen. Auch hier wird mit weiteren Anstiegen zu rechnen sein. (hier). Dabei sind diese Probleme hausgemacht:\r \r Zu viele Menschen und zu wenige Wohnungen.\r \r Private Investoren werden durch lahmende Abschreibungsmöglichkeiten, eine Kostenexplosion aufgrund von Umweltvorschriften wie Dämmung oder Energieeffizienz abgeschreckt und durch übertriebene Mieterschutzvorschriften, die Vermieter selbst Mietnomaden schutzlos ausliefern, verhindert. Hier gilt es, Vereinfachungen und Anreize zu schaffen. Ein Staat, der private Investitionen vernachlässigt mutiert zur sozialistischen Planwirtschaft nach Vorbild der DDR.\r \r Doch auch die gepriesene Wunderwaffe „Soziale Wohnungsbau“ krankt und kann den Bedarf bei weitem nicht decken. Seit 2006 sind hierfür die Länder zuständig. Die Regelung über Ausgleichszahlungen des Bundes enden 2019 aus. Hier ist eine Fortsetzung dringend erforderlich und für die kommenden Koalitionsgespräche Pflicht.\r \r Zusätzlicher Druck auf den Wohnungsmarkt entsteht durch die Flüchtlingspolitik der Regierung. Flüchtlinge müssen spätestens nach 2 Jahren Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften in die „Anschlussunterbringung“ vermittelt werden. Hierzu haben Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht zu werden, in der eine zügige endgültige Unterbringung und Unabhängigkeit der in die Anschlussunterbringung einbezogenen Personen von öffentlichen Leistungen gewährt werden soll (hier und insbes. § 18)\r \r Diese Rechtslage kann schon einmal zu der paradoxen Situation führen, dass eine gesetzliche Pflicht zum Bau von Flüchtlingswohnungen besteht, die zur Rückstellung sozialer Wohnungsbauvorhaben führt.\r \r hier klicken hören und staunen Sie,  ab Minute 42:40 wird es interessant\r \r Redaktion
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