Abstrafung der Bundesregierung:
Keine Verlängerung der „freiwilligen“ Chatkontrolle
Die bisherige befristete, freiwillige Kontrolle privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen und Messengerdienste im Kampf gegen die Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch („Chatkontrolle“) wird nicht verlängert, sie läuft zum 3. April dieses Jahres aus.
Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments hatten sich nicht auf einen Kompromiss einigen können. Heute hat das EU-Parlament endgültig gegen eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für Unternehmen gestimmt, auf eigene Initiative die Daten ihrer Nutzer zu durchleuchten. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages hatten Abgeordnete der Koalition darauf gedrängt, ihre Kollegen im EU-Parlament auf eine Zustimmung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung einzuschwören, auch eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums warb inständig dafür.
Dieser verzweifelte Appell an die eigenen Kollegen im EU-Parlament hat nicht verfangen, die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich heute mit 311 zu 228 Stimmen bei 92 Enthaltungen dagegen ausgesprochen. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und wertet sie als Abstrafung der Bundesregierung, die sich vehement für eine sogenannte freiwillige Chatkontrolle ausgesprochen hatte.
Messengerdienste, Provider und Plattformbetreiber konnten bislang auf Basis einer Ausnahmegenehmigung anlasslos die private Kommunikation ihrer Nutzer auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs scannen. Für die AfD-Fraktion ist auch eine „freiwillige“ Chatkontrolle ein unverhältnismäßiger Eingriff in die gesetzlich geschützte private Kommunikation im digitalen Raum. Nun muss noch die verpflichtende Chatkontrolle verhindert werden. Dafür setzen wir uns weiter ein.


