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Verwaltungsgericht Köln: Bundesverfassungsschutz darf AfD nicht als rechtsextrem einstufen!

KV-MANNHEIM - 26.02.2026

Gericht stoppt vorschnelle Einstufung – Rechtsstaat bleibt Rechtsstaat.

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren klargestellt: Eine Partei kann nicht einfach per Behördenmitteilung politisch etikettiert werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht tragfähig belegt sind.

Worum geht es juristisch?

Eine Einstufung als „gesichert extremistisch“ ist kein politischer Kommentar – sie ist ein schwerwiegender staatlicher Eingriff. Sie betrifft die Parteienfreiheit nach Art. 21 Grundgesetz und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Dafür braucht es eine belastbare, gerichtsfeste Tatsachengrundlage. Nicht Vermutungen. Nicht politische Bewertungen. Sondern überprüfbare Fakten.

Das Gericht hat deutlich gemacht:
Verdachtsmomente allein reichen nicht aus, um einer gesamten Partei eine gesicherte verfassungsfeindliche Zielrichtung zuzuschreiben. Genau hier liegt der entscheidende Punkt.

In einem Rechtsstaat gilt:
Je schwerer der Eingriff, desto höher die Begründungspflicht des Staates.

Das ist kein „politischer Sieg“.
Das ist eine Bestätigung rechtsstaatlicher Maßstäbe.

Ob man eine Partei mag oder nicht – staatliche Behörden dürfen nicht zum Akteur im politischen Wettbewerb werden. Die Neutralitätspflicht ist kein Detail, sie ist Kern unserer Verfassungsordnung.

Die Hauptsacheentscheidung steht noch aus. Aber eines ist klar:
Gerichte entscheiden auf Grundlage von Recht und Gesetz – nicht auf Basis politischer Stimmungslagen.

Und genau so muss es bleiben.

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