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Pressemitteilung des AfD-Kreisverbandes Konstanz

KV-KONSTANZ - 09.02.2026

Pressemitteilung des AfD-Kreisverbandes Konstanz
Betreff: Strafanzeige gegen SÜDKURIER-Redakteurin: „Gezielte Diffamierung
überschreitet jede Grenze des journalistisch Zulässigen“
Datum: 09.02.2026
Der AfD-Kreisverband Konstanz hat am 07.02.2026 Strafanzeige gegen die SÜDKURIER-Lokalredakteurin
Anna-Maria S. wegen des Verdachts der üblen Nachrede, Verleumdung und
möglicher weiterer Straftatbestände erstattet. Anlass ist deren Artikel vom 06.02.2026 unter
der Überschrift „Geld gegen Wahlstimme? Staatsschutz ermittelt wegen Wählerbestechung an
Berufsschule“, der in eklatanter Weise gegen journalistische Sorgfaltspflichten und die
Grundsätze des Pressekodex verstößt.
Manuel Wentzel, stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Konstanz, erklärt
hierzu:
„Der Artikel von Frau Schneider stellt eine gezielte, einseitige und konstruierte
Diffamierung, durch grob unvollständig recherchierter Faktenlage, unserer Partei dar.
Obwohl weder Staatsanwaltschaft noch Polizei eine konkrete Partei oder Person im
Zusammenhang mit den Ermittlungen am Berufsschulzentrum Radolfzell benannt haben, wird
die AfD in dem Bericht achtmal namentlich genannt, ohne dass auch nur eine andere
politische Kraft Erwähnung findet. Diese suggestive Fokussierung erweckt beim Leser den
völlig unzutreffenden Eindruck, die AfD stehe mit dieser Straftat in Verbindung. Das ist kein
Journalismus, das ist tendenziöse Hetze.“
Wentzel verweist auf die offizielle Einschätzung der Staatsanwaltschaft Konstanz, die den
Anfangsverdacht selbst als „sehr schwach“ einstuft und betont, „um welche Partei es sich
handeln könnte, [sei] völlig unklar“. Diese zentralen Relativierungen werden im
SÜDKURIER-Artikel durch die dramatisierende Aufmachung und die wiederholte Nennung
der AfD systematisch ausgeblendet.
„Besonders perfide ist der Timing-Aspekt“, so Wentzel weiter. „Der Artikel erscheint genau
einen Monat vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg und nutzt einen schwachen, völlig
ungeklärten Anfangsverdacht, um unsere Partei in der öffentlichen Wahrnehmung mit
illegalen Praktiken zu assoziieren. Während andere seriöse Medien, darunter die Tagesschau,
der SWR und die Stuttgarter Zeitung, auf die Nennung von Parteien komplett verzichteten, hat
sich der SÜDKURIER für eine Kampagne entschieden, die eindeutig das Ziel verfolgt, die
AfD politisch zu schädigen. Diese Form des Gossenjournalismus überschreitet jede rote
Linie.“
Der AfD-Kreisverband wirft der Redakteurin vor, bewusst gegen den Pressekodex verstoßen
zu haben, der unbestätigte Meldungen klar kennzeichnet, zur Ausgewogenheit verpflichtet
und die Unschuldsvermutung wahrt. Zudem wurde ausschließlich die AfD um Stellungnahme
gebeten, ein Verstoß gegen das Gebot der neutralen Berichterstattung.
„Wir werden uns diese gezielte Rufschädigung nicht gefallen lassen. Mit unserer Strafanzeige
setzen wir ein klares Zeichen gegen tendenziösen Meinungsjournalismus, der sich als
Nachrichtengeschäft tarnt. Wir fordern den SÜDKURIER auf, seine Berichterstattung auf
nachprüfbare Fakten zu stützen und die Grundregeln des journalistischen Handwerks
einzuhalten. Die AfD im Kreis Konstanz wird sich weiterhin sachlich und transparent für die
Interessen der Bürger einsetzen, frei von den fortwährenden Versuchen, uns durch unfaire
Methoden zu diskreditieren.“
Die Strafanzeige wurde beim Polizeipräsidium Konstanz, Polizeirevier Singen eingereicht
und umfasst eine detaillierte rechtliche Würdigung des Artikels sowie einen Vergleich mit der
Berichterstattung anderer Medien.

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