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Strafakte einer Stuttgarter Syrerfamilie: Über 160 Straftaten in 4 Jahren

Ruben Rupp MdL - Pressemitteilung - 09.10.2024

Strafakte einer Stuttgarter Syrerfamilie: Über 160 Straftaten in 4 Jahren

Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und stellvertretende Ausschussvorsitzende des Ständigen Ausschusses Ruben Rupp MdL erkundigte sich im Zuge seiner Kleinen Anfrage „Syrischer Messerstecher in Stuttgart” (Drucksache 17/7412) über die vermutlich kriminellste Syrerfamilie Stuttgarts:

„Immer wieder schafft es die berüchtigte Syrerfamilie um den 17-jährigen Messerstecher Khalil H. in die Presse. Wie der SWR berichtete, sollen rund 110 Straftaten auf das Konto der Familie gehen. Meine Anfrage liefert nun Antworten. Über 160 Straftaten wurden seit dem 11.03.2020 von der Familie begangen. Darunter finden sich Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstöße gegen das Waffengesetz, besonders schwere Fälle des Diebstahls, versuchter Totschlag, Besitz von Kinderpornografie, Einschleusen von Ausländern, erpresserischer Menschenraub und mehr. Jegliche Straftaten von A bis Z wurden von dieser Familie begangen. Und was macht die Landesregierung dagegen? Nichts!”

Der AfD-Fachmann für Migration erkundigte sich über die aufenthaltsrechtlichen Erlaubnisse und zeigte sich entsetzt, welche Zustände in Deutschland vorherrschen:

„Wer in unserem Land kriminell wird, der gehört abgeschoben. Wenn eine Familie über 160 Straftaten in 4 Jahren begeht, dann hätte die Abschiebung schon längst erfolgen müssen. Die Landesregierung versteckt ihre Untätigkeit, indem sie den Bund verantwortlich macht. Einer der Familienmitglieder kann nicht abgeschoben werden, weil ein Abschiebeverbot nach Syrien festgestellt wurde. Die anderen Familienmitglieder haben gültige Aufenthaltserlaubnisse oder abgelaufene Erlaubnisse gelten weiterhin, weil eine Verlängerung beantragt wurde. Geht's noch? In vier Jahren wurde unsere Bevölkerung über 160-mal den kriminellen Launen dieser Familie ausgesetzt und zu Opfern gemacht. Hier darf es keine Diskussionen geben, diese Menschen gehören sofort aus der Bundesrepublik abgeschoben.”

Dokumente:

> Kleine Anfrage und Antwort des Justizministeriums (Druclsache 17/7412 vom 04.10.2024)

 

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