down AfD BW | Kreisverband Main-Tauber

Unser Gesetzentwurf zum Strafmündigkeitsalter

KV-BIBERACH - 29.03.2023

Auszug aus dem Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
(Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 20/6194)


Das Problem der Kinderdelinquenz ist durch den aktuellen Fall der 12-jährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Mädchen wurde mit mehreren Messerstichen von zwei Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren getötet. Kinderdelinquenz ist kein Problem, das erst seit dieser Tat existiert. Tatsache ist, dass auch Kinder andere Menschen quälen, ermorden und vergewaltigen, wie folgende Beispiele belegen:

  • Drei Vierzehnjährige und zwei Zwölfjährige bulgarische Staatsangehörige vergewaltigten in Mühlheim an der Ruhr im Juli 2019 eine achtzehnjährige Frau.
  • Im Juni 2022 wurde die Leiche der 15-jährigen Schülerin Anastasia hinter einem Supermarkt in Salzgitter (Niedersachsen) entdeckt. Nach den Feststellungen eines nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils hatte ein Freund (14 Jahre alt) sie erstickt und die Tat offenbar gemeinsam mit einem weiteren Freund (13 Jahre alt) geplant.

Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) waren 2021 insgesamt 223.614 Straftäter jünger als 18 Jahre. Die Zahl der Täter bis 14 Jahre stieg um 9,7 Prozent auf 68.700. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es rund 20.000 Täter unter 14 Jahren – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 41 Prozent. Der Fall Luise ist also mitnichten ein Einzelfall. Vielmehr haben Straftaten begangen durch Kinder in den letzten Jahren zugenommen.

In anderen Ländern werden Kinder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen

Gemäß § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Die Frage, ob eine Person im Einzelfall doch schuldfähig sein könnte, stellt das deutsche Recht nicht. Strafrechtliche Maßnahmen haben Kinder in Deutschland folglich nicht zu befürchten. Kinder können nicht in Haft genommen werden, auch nicht vorläufig.

Nach der derzeitigen Rechtslage können Kinder zivilrechtlich haftbar gemacht werden und wegen ihrer Tat Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz zahlen müssen. Anders als im Strafrecht ist es im Zivilrecht möglich, ein Kind ab dem siebenten Lebensjahr für einen von ihm verursachten Schaden zur Verantwortung zu ziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind zum Tatzeitpunkt verstehen konnte, dass es sich schädigend verhält. Kann das Kind nicht haftbar gemacht werden, kommt eine Haftung der Eltern in Betracht, soweit diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Es gibt zwar auch die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen der Kinder- und Jugendpflege Maßnahmen und Hilfen zur Erziehung unter Aufsicht des Jugendamtes anzuordnen. Ebenfalls möglich ist unter bestimmten Bedingungen, dass den Eltern das Sorgerecht für das straffällig gewordene Kind entzogen wird und dieses in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht wird. In schweren Fällen kann ein Gericht eine Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie anordnen.

Derzeitige Rechtslage unzureichend

Im obigen Fall der drei Vierzehnjährigen und zwei Zwölfjährigen in Mühlheim an der Ruhr griff keiner dieser Maßnahmen durch, weil eine Kindeswohlgefährdung nicht festgestellt wurde. Hilfsangebote, die durch das zuständige Jugendamt angeboten worden sind, wurden von den Sorgeberechtigten nicht angenommen.

In anderen Ländern werden Kinder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wie folgender Fall aus England belegt: Am 12.02.1993 entführten zwei zum Tatzeitpunkt Zehnjährige in einem Einkaufszentrum einen Zweijährigen und töteten ihn. Die Täter wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein anderer Fall ist aus Japan bekannt: Am 01.06.2004 griff ein elfjähriges Mädchen eine Mitschülerin (12 Jahre alt) an und schnitt ihr mit einem Teppichmesser die Kehle auf. Die Täterin musste für vier Jahre in eine Erziehungsanstalt.

In der Schweiz, in England, Wales und Nordirland sind Kinder ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. In Schottland, Ungarn, Kanada und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit mit vollendetem 12. Lebensjahr.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die derzeitige Rechtslage unzureichend ist.

Zur Lösung des beschriebenen Problems sollen folgende Änderungen im Gesetz vorgenommen werden:

  • Die Altersgrenze für die Strafmündigkeit soll auf 12 Jahre gesenkt werden.
  • Gleichzeitig soll der Staatsanwaltschaft das Recht eingeräumt werden, beim zuständigen Familiengericht die Unterbringung eines Kindes zu beantragen. Dadurch kann künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden. Eine vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes zu diesem Zweck soll ebenfalls ermöglicht werden.
Teile diesen Beitrag in den sozialen Medien:

left Zurück zur Übersicht

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:


AfD Kreisverband Ostalb - 20.02.2026

Großveranstaltung in Aalen

Ministerpräsidentenkandidat Markus Frohnmaier kommt nach Aalen! Zur AfD-Großveranstaltung am Freitag, den 20. Februar 2026 um 19:00 Uhr (Einlass ab 18:15 Uhr) ...
right   Weiterlesen
AfD Kreisverband Göppingen - 20.02.2026

24/07 für uns alle

Sinnvoll investiertes Geld,  wenn Du möchtest dass deine Steuern im eigenen Land helfen dann unterstütze die Partei die dafür antritt
right   Weiterlesen
AfD Rastatt - 17.02.2026

Frohnmaier kommt! in die Banderhalle in Rastatt

Markus Frohnmaier kommt am Dienstag, den 17. Februar 2026 nach Rastatt! Erleben Sie unseren Ministerpräsidentenkandidaten und René Aust MdEP sowie unsere Direktk...
right   Weiterlesen
AfD Baden-Baden - 13.02.2026

Einladung zum Stammtisch und Bürgerdialog in Haueneberstein

Der Stadtverband Baden-Baden der Alternative für Deutschland (AfD) lädt am Freitag, den 13. Februar 2026, um 18.00 Uhr alle interessierten Bürger zu seinem Monat...
right   Weiterlesen
KV-BODENSEE - 03.02.2026

Wahlarena mit unserem Direktkandidaten Christoph Högel

Heute, Dienstag, den 3. Februar 2026 um 19 Uhr findet in der Stadthalle Markdorf die Wahlarena statt. Die Direktkandidaten im Wahlkreis Bodensee stellen sich den Fr...
right   Weiterlesen
KV-LUDWIGSBURG - 03.02.2026

Einladung zu unseren Infoständen am 07.02.2026

Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde unserer AfD Ludwigsburg, neue Woche, nächster Infostand! Am Samstag, 07.02.2026 haben wir folgende Stellplätze gebucht: ...
right   Weiterlesen
KV-LUDWIGSBURG - 03.02.2026

Infostände in Bietigheim und Asperg am 31.01.2026

Trotz eisiger Temperaturen waren wir am Wochenende mit unseren Infoständen in Bietigheim und Asperg unterwegs. Während die Altparteien zwar jede freie Fläche pl...
right   Weiterlesen
OV Bodenseekreis West - 01.02.2026

Stammtisch West

Am Donnerstag, den 5. Februar 2026 um 18 Uhr ist wieder der AfD-Stammtisch in Überlingen. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter in gemütlicher Runde! D...
right   Weiterlesen
AfD Kreisverband Heidenheim - 01.02.2026

Bürgerdialog mit den Landtagsabgeordneten Emil Sänze, Sandro Scheer, Gerd Mannes und Direktkandidat Dr. Jürgen Müller, 08.02.2026 in Sontheim Brz.

Am Sonntag, den 8. Februar 2026, findet um 15:00 Uhr unsere erste große Veranstaltung in der Gemeindehalle in Sontheim/Brenz statt. Als Gastredner begrüßen wir d...
right   Weiterlesen
OV Bodenseekreis Ost - 30.01.2026

Radltreff Ost

Am Donnerstag, den 5. Februar 2026 um 18 Uhr ist wieder der AfD-Radltreff in Langenargen. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter! Details bitte per E-Mail...
right   Weiterlesen
KV BB/RA - 30.01.2026

Einladung zum Bürgerdialog des Stadtverbands Baden-Baden

Der Stadtverband Baden-Baden der Alternative für Deutschland (AfD) lädt am Freitag, den 30. Januar 2026, um 18.00 Uhr alle interessierten Bürger zu seinem Monats...
right   Weiterlesen
KV-LUDWIGSBURG - 26.01.2026

Stammtisch am 23.01.2026 in Besigheim

Neues Jahr – klare Kante! Am Freitagabend trafen wir uns zu unserem Stammtisch in Besigheim. Unser erster Stammtisch 2026 in einer neuen Lokalität war nicht nu...
right   Weiterlesen

Lust auf mehr? Downloads

Grundsatzprogramm zur Bundestagswahl 2025

Sie können unser Grundsatzprogramm jeweils in einer Lang- und Kurzfassung, sowie das aktuelle Europawahlprogramm 2024 als PDF herunterladen.
Zum betrachten von PDF-Dokumenten muss Ihr Gerät ggf. einen PDF-Reader wie z.B. den Acrobat Reader installiert haben.

up