down AfD BW | Kreisverband Main-Tauber

Unser Gesetzentwurf zum Strafmündigkeitsalter

KV-BIBERACH - 29.03.2023

Auszug aus dem Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
(Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 20/6194)


Das Problem der Kinderdelinquenz ist durch den aktuellen Fall der 12-jährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Mädchen wurde mit mehreren Messerstichen von zwei Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren getötet. Kinderdelinquenz ist kein Problem, das erst seit dieser Tat existiert. Tatsache ist, dass auch Kinder andere Menschen quälen, ermorden und vergewaltigen, wie folgende Beispiele belegen:

  • Drei Vierzehnjährige und zwei Zwölfjährige bulgarische Staatsangehörige vergewaltigten in Mühlheim an der Ruhr im Juli 2019 eine achtzehnjährige Frau.
  • Im Juni 2022 wurde die Leiche der 15-jährigen Schülerin Anastasia hinter einem Supermarkt in Salzgitter (Niedersachsen) entdeckt. Nach den Feststellungen eines nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils hatte ein Freund (14 Jahre alt) sie erstickt und die Tat offenbar gemeinsam mit einem weiteren Freund (13 Jahre alt) geplant.

Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) waren 2021 insgesamt 223.614 Straftäter jünger als 18 Jahre. Die Zahl der Täter bis 14 Jahre stieg um 9,7 Prozent auf 68.700. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es rund 20.000 Täter unter 14 Jahren – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 41 Prozent. Der Fall Luise ist also mitnichten ein Einzelfall. Vielmehr haben Straftaten begangen durch Kinder in den letzten Jahren zugenommen.

In anderen Ländern werden Kinder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen

Gemäß § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Die Frage, ob eine Person im Einzelfall doch schuldfähig sein könnte, stellt das deutsche Recht nicht. Strafrechtliche Maßnahmen haben Kinder in Deutschland folglich nicht zu befürchten. Kinder können nicht in Haft genommen werden, auch nicht vorläufig.

Nach der derzeitigen Rechtslage können Kinder zivilrechtlich haftbar gemacht werden und wegen ihrer Tat Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz zahlen müssen. Anders als im Strafrecht ist es im Zivilrecht möglich, ein Kind ab dem siebenten Lebensjahr für einen von ihm verursachten Schaden zur Verantwortung zu ziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind zum Tatzeitpunkt verstehen konnte, dass es sich schädigend verhält. Kann das Kind nicht haftbar gemacht werden, kommt eine Haftung der Eltern in Betracht, soweit diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Es gibt zwar auch die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen der Kinder- und Jugendpflege Maßnahmen und Hilfen zur Erziehung unter Aufsicht des Jugendamtes anzuordnen. Ebenfalls möglich ist unter bestimmten Bedingungen, dass den Eltern das Sorgerecht für das straffällig gewordene Kind entzogen wird und dieses in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht wird. In schweren Fällen kann ein Gericht eine Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie anordnen.

Derzeitige Rechtslage unzureichend

Im obigen Fall der drei Vierzehnjährigen und zwei Zwölfjährigen in Mühlheim an der Ruhr griff keiner dieser Maßnahmen durch, weil eine Kindeswohlgefährdung nicht festgestellt wurde. Hilfsangebote, die durch das zuständige Jugendamt angeboten worden sind, wurden von den Sorgeberechtigten nicht angenommen.

In anderen Ländern werden Kinder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wie folgender Fall aus England belegt: Am 12.02.1993 entführten zwei zum Tatzeitpunkt Zehnjährige in einem Einkaufszentrum einen Zweijährigen und töteten ihn. Die Täter wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein anderer Fall ist aus Japan bekannt: Am 01.06.2004 griff ein elfjähriges Mädchen eine Mitschülerin (12 Jahre alt) an und schnitt ihr mit einem Teppichmesser die Kehle auf. Die Täterin musste für vier Jahre in eine Erziehungsanstalt.

In der Schweiz, in England, Wales und Nordirland sind Kinder ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. In Schottland, Ungarn, Kanada und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit mit vollendetem 12. Lebensjahr.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die derzeitige Rechtslage unzureichend ist.

Zur Lösung des beschriebenen Problems sollen folgende Änderungen im Gesetz vorgenommen werden:

  • Die Altersgrenze für die Strafmündigkeit soll auf 12 Jahre gesenkt werden.
  • Gleichzeitig soll der Staatsanwaltschaft das Recht eingeräumt werden, beim zuständigen Familiengericht die Unterbringung eines Kindes zu beantragen. Dadurch kann künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden. Eine vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes zu diesem Zweck soll ebenfalls ermöglicht werden.
Teile diesen Beitrag in den sozialen Medien:

left Zurück zur Übersicht

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:


KV-BODENSEE - 12.05.2026

Wege aus dem Iran-Krieg und der Migrationsfalle

Veranstaltung mit Dr. Rainer Rothfuß (MdB) am Sonntag, den 17. Mai 2026 um 19 Uhr in Kempten USraels Iran-Krieg bedroht Weltwirtschaft & Weltfrieden! Die bröck...
right   Weiterlesen
KV-LUDWIGSBURG - 12.05.2026

1. Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg:

Heute fand die Konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments statt. Dabei wurde der ehemalige Innenminister Thomas Strobl (CDU) zum Landtagspräsidenten ge...
right   Weiterlesen
AfD Kreisverband Heidenheim - 11.05.2026

Stammtisch mit Christine Anderson MdEP aus Brüssel / Straßburg

Herzliche Einladung zum Stammtisch mit Christine Anderson MdEP am Donnerstag, den 21.05.2026, um 19:00 Uhr Termin vormerken und rasch anmelden ! Wir freuen uns, d...
right   Weiterlesen
KV-LUDWIGSBURG - 08.05.2026

Zu Gast: Christoforos Tsoulopoulos beim Bürgerdialog in Crailsheim-Ingersheim

Am Donnerstag, 07.05.26 war ich auf Einladung meines MdL-Kollegen Udo Stein zum Bürgerdialog in Crailsheim-Ingersheim zu Gast. Nach meiner persönlichen Vorstellu...
right   Weiterlesen
OV Markdorf - 06.05.2026

Stammtisch Markdorf

Am Dienstag, den 12. Mai 2026 um 19 Uhr ist wieder der AfD-Stammtisch in Markdorf. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter in gemütlicher Runde! Details ...
right   Weiterlesen
KV-CALW-FREUDENSTADT - 02.05.2026

Pressemitteilung: 53 Prozent mehr Mitglieder AfD-Kreisverband Calw/Freudenstadt wächst weiter

02.05.2026     Kreisverband Calw/Freudenstadt     Pressemitteilung   Nie war der Kreisverband größer, geschlossener und harmonischer als heute. Kreisve...
right   Weiterlesen
OV Bodenseekreis West - 01.05.2026

Stammtisch West

Am Donnerstag, den 7. Mai 2026 um 18 Uhr ist wieder der AfD-Stammtisch in Überlingen. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter in gemütlicher Runde! Detai...
right   Weiterlesen
OV Bodenseekreis Ost - 01.05.2026

Radltreff Ost

Am Donnerstag, den 7. Mai 2026 um 18 Uhr ist wieder der AfD-Radltreff in Langenargen. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter! Details bitte per E-Mail erf...
right   Weiterlesen
AfD BW - 30.04.2026

Landesvorstand beruft Kreisvorstand Stuttgart ab

Pressemitteilung AfD Baden-Württemberg Stuttgart, 30. April 2026 Der Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg hat den Kreisvorstand Stuttgart mit sofortiger Wirk...
right   Weiterlesen
KV-MANNHEIM - 28.04.2026

Die neue Sitzverteilung im Landtag BaWü

Neue Sitzordnung im Landtag BW: AfD mit 35 Sitzen, die SPD mit mageren 10 Stühlen vertreten. Ob das jetzt Dialog fördert oder einfach nur die Geräuschkulisse heb...
right   Weiterlesen
KV-KONSTANZ - 27.04.2026

Pressemitteilung des AfD-Kreisverbandes Konstanz Mitgliederversammlung 18.04.2026

right   Weiterlesen
KV-LUDWIGSBURG - 25.04.2026

Infostand Asperg am 25.04.2026

Bei strahlendem Sonnenschein waren wir am 25.4.26 mit unserem Infostand in Asperg auf dem Marktplatz. Viele Bürgerinnen und Bürger nahmen die Gelegenheit wahr u...
right   Weiterlesen

Lust auf mehr? Downloads

Grundsatzprogramm zur Bundestagswahl 2025

Sie können unser Grundsatzprogramm jeweils in einer Lang- und Kurzfassung, sowie das aktuelle Europawahlprogramm 2024 als PDF herunterladen.
Zum betrachten von PDF-Dokumenten muss Ihr Gerät ggf. einen PDF-Reader wie z.B. den Acrobat Reader installiert haben.

up