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Karlsruher Urteil zu Spaziergängen stärkt Demokratie

KV-PFORZHEIM-ENZ - 29.01.2022

Stuttgart. Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe als Stärkung der Demokratie begrüßt. „Mit der Entscheidung ist das Verbot der Corona-Spaziergänge zunächst vom Tisch - auch wenn die Stadt noch dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen kann. Vor allem die Begründung ist bemerkenswert, wonach bei unangemeldeten Demos ‚eine nennenswerte Zahl von Teilnehmern‘ die geltenden Regeln eingehalten habe – was eine entsprechende Polizeipräsenz sowieso überflüssig macht. Aber die Stadtverwaltung denkt wohl ähnlich wie die Regensburger SPD-Oberbürgermeisterin, die sich mit den Worten ‚Die halten blöderweise die Abstände ein‘ über die Spaziergänger beschwerte.“

Mit der gekippten 2 G Regel in Baden-Württemberg sowie der Annahme der Verfassungsbeschwerde der Initiative „Händler helfen Händlern“ gegen die Bundesnotbremse ist diese Woche mehr als deutlich geworden, dass das chaotische Corona-Regime der Regierungen am Ende ist, so Baron. „Wir haben von Anbeginn deutlich gemacht, dass Freiheit nicht verhandelbar ist, und auf Selbstverantwortung gesetzt. Für Staats- und Landesregierungen dagegen konnte es gar nicht repressiv, ja tyrannisch genug sein. Damit wurde und wird die Spaltung des Volkes in Kauf genommen. Hoffentlich sieht Winfried Kretschmann endlich ein, dass seine Notverordnungspolitik gescheitert ist. Durch die deutlich milder verlaufende Omikron-Variante kann es nur noch den sofortigen Weg zurück zur Normalität geben.“

https://www.welt.de/.../Verwaltungsgericht-gibt...

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