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Freiheitsrechte sind immer Abwehrrechte

KV-BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD - 13.01.2022

Freiheitsrechte sind immer Abwehrrechte

Und ihrer Freiheit Beraubte (Ungeimpfte), zu zwangsweise geschützten Ausgeschlossenen zu deklarieren könnte man als böswillige Begriffsumkehrung durch sich selbst als Belügende und Entlarvende erkennen. Wieso soll ein Test Geimpfter besser sein als ein Test von Ungeimpften?

Hat es jemand bemerkt? – die fehlende Logik der Täter-Opfer-Umkehr?

Freiheitsrechte sind strukturell immer Minderheitenrechte und belegen dem Umfang allgemein akzeptierter Fairness im Umgang mit Minderheiten. Im Umgang mit dem politischen Gegner zeigt die Mehrheit ihre Willkürfratze oder eben die Geltung von Grundrechten als Grenze staatlicher Eingriffigkeit. Kurz: Die Überschreitung der Abwehrschranke von Grundrechten wird zur staatlichen Übergriffigkeit. Wie derzeit mancherorts Schlagstöcke, Pfefferspray und rohe Gewalt gegen Frauen, Kinder und Alte gezielt eingesetzt werden, ist eine Schande. Kein Politiker auf dem Boden unseres Grundgesetzes kann dies gutheißen; wer es dennoch tut, entlarvt sich in Wirklichkeit als Feind unseres Grundgesetzes, denn: Die Würde des Menschen … Aber das wissen Sie ja sicherlich alle, oder?

Grundrechte sind immer Individualrechte, und damit Gewährleistungsansprüche einer Einzelperson gegen den gewährleistungspflichtigen Staat. Generationen von Gymnasiasten und Realschülern haben mit Geschichts- und Politiklehrern diskutiert, ob und warum das sozialistische Grundrechteverständnis, das gerade Grundrechte immer nur im Kontext der Nützlichkeit derselben für den an das Individuum Anspruch stellenden Staat definiert, mit dem westlich-liberalen Weltbild der Aufklärung (cogito ergo sum) nicht in Übereinstimmung zu bringen ist -  trotz der Benutzung derselben Begriffe!

Nach unserem grundgesetzlichen Verständnis ist die Unantastbarkeit der Würde des Menschen das allererste Grundrecht, aus dem heraus alle anderen Individualgrundrechte hergeleitet werden und mit dem alle anderen Grundrechte verknüpft sind. Die Selbstbestimmung ist unmittelbare Ausprägung der Würde des Menschen.

Als skandal-umwitterter, aber frisch gebackener Kanzler zu sagen: „Impfen ist keine Entscheidung des Einzelnen.“ -  ist daher grob unprofessionell, es ist verfassungswidrig, es ist sogar totalitär verfassungsfeindlich.

Meine Uniprofessoren, Verfassungsrechtler wie Herr Prof. Dr. Böckenfoerde oder Professor Bender würden sich im Grabe umdrehen, so einen verfassungsrechtlichen Unsinn aus dem Munde unseres obersten Repräsentanten zu hören. Ebenso schlimm ist, dass seine Kollegen keinerlei Richtigstellung vornahmen, ja schwiegen.


Die derzeitige Regierung scheint am besten als Kasperle-Gruppe qualifizierbar, wenn sie nicht als skandal-bekannteste Regierungsgruppe aller Zeiten in die hoffentlich irgendwann bessere Geschichte eingehen wird.

Ein Spaziergang ist eben gerade keine Kundgebung; die Existenz und bloße Wahrnehmung einer Existenz ist ohne Skandieren politischer Botschaften keine Demonstration.

Auch eine Uhrzeit – z.B. 14.00 Uhr oder 18.00 Uhr - ist kein kundgebendes Demonstrationselement.

Die Wahrnehmung der Bewegungsfreiheit kann aufgrund des Endes der pandemischen Lage zum 28.11.2021 nicht mit allgemeinen Verfügungen pauschal eingeschränkt werden.

Eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss konkretisiert werden und kann nicht pauschal angenommen werden.

Ich frage Sie aber: Angesicht der Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Regierenden und der Regierten: Sind Sie sich sicher, dass Ihr Wählerwille wirklich angemessen in das Wahlergebnis eingeflossen ist?

Bitte diskutieren Sie, aber immer in angemessenem Ton und mit Respekt ggü. dem Anderen.

Wenn Ihnen jemand vorhält, Sie würden Menschen verunsichern oder unangemessene Recherchen anstellen, dann überlegen Sie bitte, ob man Ihnen nicht in Wirklichkeit vorwirft, auf unbequeme Wahrheiten hinzuweisen, deren Entdeckung gefürchtet wird.

 

Ihre Martina Böswald

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