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darf man ein gutes Neues Jahr wünschen

KV-BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD - 11.01.2022

Darf man ein gutes Neues Jahr wünschen – man muss es wohl.

Darf man Ihnen/euch sagen, dass man stolz auf die Mitgliedschaft ist – das muss ich auf alle Fälle sagen und mache es sehr gerne: „Ich bin stolz auf Sie/euch!“

Ich habe die letzte Zeit vor Weihnachten auf Spaziergängen und auch auf den Demonstrationen so viele von uns gesehen, dass ich nicht anders umhinkann, als euch allen meinen Dank auszusprechen für Eure Aktivitäten. Sehr froh bin ich auch darüber, dass das von den Medien aufgebaute sozial-gesellschaftliche Abgrenzungs-Muss sukzessive verschwindet. Wir alle sind – egal welcher Partei zugehörig – auf dem Boden des Grundgesetzes unterwegs; diejenigen, welche gegen die Wahrnehmung unserer Grundrechte Sturm laufen und im Sturm anlaufen, das sind die wahren Gegner der Demokratie.

Die jetzige Situation ist viel größer, als dass es „nur“ ein Anliegen der AfD ist. Viele Menschen sehen, wie sehr ihre Grundrechte einfach mal so (bei anderen Staaten nennt man das diktatorisch) beschnitten werden. Bitte lasst daher das Tragen von AfD-Erkennungszeichen; die anderen Teilnehmer machen das auch nicht.

Ich bitte euch/Sie alle, weiterhin aktiv am sozialen Leben teilzunehmen und mit den in vielen zahlreichen bürgerschaftlichen Bewegungen unserer Zivilgesellschaft darauf zu bestehen, dass wir Menschen dieses Landes uns überall und zu jeder Zeit bewegen dürfen.
Wir Mitglieder haben auf den Spaziergängen zumindest die Möglichkeit zusammen ein Stück des Weges zu gehen und uns auszutauschen. Wir werden gesehen und machen mit und das ist gut so.

Montags eine Stunde spazieren ist nun unser neues Kulturgut geworden und das wird gewiss noch lange so bleiben; einige spazieren auch mittwochs inzwischen. Samstags gehen wir demonstrieren, aber auch das bitte zusammen mit allen Bürgern, die diese Bewegung überparteilich zusammen begonnen haben.

Eine bodenlose Frechheit und gewiss nicht mehr als legal bewerte ich die Anordnung der Polizei vom 10.01.2022 gegenüber Menschen in Freiburg, sie sollen nach Hause gehen und sollen bis 06.00 Uhr morgens das Stadtgebiet nicht mehr betreten.

Das ist kein Platzverweis – wie die Badische Zeitung schrieb, das ist schlicht falsch: Das ist die polizeiliche Erteilung eines Hausarrestes.

Geht’s eigentlich noch?
Haben Sie von einem Hausarrest als polizeiliche Anordnungsmöglichkeit schon mal gelesen?
Gestern wurden Bürger wie Minderjährige in ihr Zimmer nach Hause geschickt!
In Freiburg scheint neuerdings unsere Polizei als Erziehungsberechtigte einer kurzfristig entmündigten Bürgerschaft zu fungieren und erteilet „Stubenarrest“?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Polizeipräsident in Freiburg nochmals seine Polizeibeamten für solcherlei Unsinn hergibt. Die sinnentstellende Verwendung des Begriffes „Platzverweis“ kann diesem nicht unentdeckt geblieben sein.

Einer solchen institutionalisierten Grenzüberschreitung darf und muss man in aller Klarheit entgegentreten.

P.S.:
Wir haben übrigens eine Hospitalisierungsinzidenz von unter 3,0.

Coronavirus-Pandemie: Keine Lockerung der Regeln in BW - SWR Aktuell

Eigentlich müssten schon längst alle Maßnahmen aufgehoben sein. Doch jedes Mal, wenn man darauf pocht, dass die Zusagen oder Regeln zugunsten der Freiheit eingehalten werden, macht diese Regierung sich schnell neue oder ignoriert sie schlicht.

Seit dem 10.01.2021 wurde auch mal schnell der Begriff Grundimmunisierung umdefiniert:
Irgendwie sitzen die wohl auf der Injektions-Plörre und suchen jeden Grund, diese den Menschen zu injizieren.

 

Mehr dazu im nächsten Mitgliederbrief! 

eure/Ihre
Martina Böswald

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