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Sozialkassen und Asyl- verträgt sich das ?

KV-MANNHEIM - 29.06.2021

Es ist auffällig, dass Intensivtäter mit Asylhintergrund immer wieder in psychischer Behandlung sind. Jüngstes Beispiel ist der Messermörder von Würzburg.

Wenn die Altparteienpolitik glaubt, mit dem Hinweis, es handle sich um einen psychisch kranken Einzeltäter, ihr Versagen verschleiern zu können, offenbart sie ihr Versagen.

Zum einen ist es in Anbetracht der Inflation von Taten vermessen, noch von Einzelfällen zu träumen. Zum anderen bricht das ganze Kartenhaus Asyl immer mehr in sich zusammen.

Unter dem Stichwort „Abbau von Abschiebungshindernissen“, wurden im Asylpaket II grundsätzliche Änderungen im Abschiebeschutz eingeführt.

Unter anderem wurden Abschiebehindernisse dahingehend modifiziert, dass medizinische Abschiebehindernisse nur noch akzeptiert werden, wenn es sich um „lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen“ handelt, § 60 ff. Aufenthaltsgesetz

Psychische Krankheitsbilder sind schwer zu beweisen, aber noch schwerer zu widerlegen und dementsprechend häufige Abschiebehindernisse.

Meines Erachtens ist nicht verwunderlich, dass insbesondere solche mit negativ beschiedenem Asylbescheid sich in psychatrischer Behandlung befinden.

Hier noch von Einzelfällen zu reden, beweist, dass sich die Entscheidungsträger ihres doppelten Gesetzesverstoßes bewusst sind: Zuerst verantworten sie das Unrechtsjahr 2015, das unser Land mit Gewalttätern flutete und jetzt tritt die Unfähigkeit hervor, psychisch Auffällige zu isolieren.

Statt zu behandeln, werden sie als rollende Zeitbomben in unsere Innenstädte entlassen.

Daher fordert die AfD, als einzige Partei des demokratischen Spektrums, eine konsequente Vorgehensweise im Asylverfahren.

„Asyl - Abschieben und Rückkehr“.

„Die unterlassene Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit: Sie ist Ausdruck fortgesetzten Staatsversagens. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist dabei kontinuierlich gestiegen und hat im zweiten Quartal 2021 die Zahl von ca. 300.000 Personen erreicht – während die Zahl freiwilliger Ausreisen und erfolgreicher Abschiebungen kontinuierlich sinkt.“

Die Politik hat vor der Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen, kapituliert – getrieben von einer mächtigen Anti-Abschiebe-Industrie. Es ist zynisch und inhuman, Menschen mit der faktischen Garantie auf dauerhaften Verbleib im „reichen” Deutschland anzulocken und dabei deren möglichen Tod im Mittelmeer in Kauf zu nehmen.

Freiwillige Rückkehr ist einer Abschiebung aus finanziellen, organisatorischen und humanitären Gründen immer vorzuziehen, weshalb Rückkehrbereitschaft deutlich mehr als bisher gefördert werden muss.

Die AfD fordert daher zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände:

1. Eine Abschiebeoffensive zum Abbau des Überhangs an Ausreisepflichtigen.

2. Eine nationale und eine supranationale „Remigrationsagenda“ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz „Hilfe vor Ort“.

3. Keine Duldungen mehr, sondern Bescheinigungen über die Ausreisepflicht. Migration, Asyl und Integration 95.

Die AfD fordert eine nationale und eine supranationale „Remigrationsagenda“ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen.

Die AfD fordert die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände bei Abschiebungen.

.4. Zuständigkeitsübertragung für den Vollzug von Abschiebungen an die Bundespolizei und deren entsprechende Ausstattung mit Personal und Kompetenzen.

5. Verhinderung von Abschiebungen zu Straftatbestand erklären.

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