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Aus unserem Wahlprogramm Islam 1

Jörg Finkler - 21.06.2021

Aus dem AfD Wahlprogramm 2021 Allgemeine Überlegungen zum Thema „Islam in Deutschland“.

"Die AfD steht uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz. Muslime, die sich integrieren und unsere Grundordnung und die Grundrechte anerkennen, sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. In unserem säkularen Staat, steht staatliches Recht über religiösen Geboten.

Soweit der Islam einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, die Rechtgrundsätze der Scharia auch in Deutschland durchsetzen will und unsere Rechtsordnung nicht voll anerkennt oder sogar bekämpft, ist er mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar und gefährdet den inneren Frieden Deutschlands. Eine Kritik des Islams ist, wie jede andere Religionskritik, legitimiert durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es ist inakzeptabel, die Kritik am Islam durch den Vorwurf der „Islamophobie“ oder des „Rassismus“ zu unterdrücken. Jüdisches Leben wird in Deutschland nicht nur von Rechtsextremisten, sondern zunehmend auch von juden- und israelfeindlichen Muslimen bedroht".

Ich möchte an dieser Stelle an die Exzesse nach der Eskalation im „Palästina Konflikt“ erinnern, die wir auch in Mannheim erlebt haben.

"Angriffe auf Juden, sowie antisemitische Beleidigungen müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden. Die Al-Quds-Tage in Berlin, an denen Demonstranten die Zerstörung Israels fordern, sind dauerhaft zu verbieten. Ich persönlich denke, es ist nicht richtig jüdisches Leben von Deutschen in Deutschland mit Israel gleichzusetzen. Die vom Verfassungsschutz als sehr hoch eingeschätzte Terrorgefahr durch Dschihadisten ist eine ständige Bedrohung unseres Lebens und Friedens. Die Bildung von „Parallelgesellschaften“, in denen muslimische „Friedensrichter“ die Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen, werden wir unterbinden. Rechtsgrundsätze der Scharia dürfen in keiner Weise Anwendung in der deutschen Rechtsprechung finden. Zudem muss der Machtanspruch großer Familienclans durch konsequenten Einsatz der Ermittlungsbehörden und des Strafrechts gebrochen werden. Kriminelle Clan-Mitglieder und Islamisten sind abzuschieben."

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