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Aus unserem Wahlprogramm: Fahndung verbessern

KV-MANNHEIM - 02.06.2021

In Kapitel 7 unseres Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2021, behandeln wir mit der Inneren Sicherheit ein Thema, das mir unter den Nägeln brennt. Ich möchte Ihnen unsere Vorstellungen zum Thema „Innere Sicherheit“, nun täglich vorstellen und näherbringen.

Die AfD setzt sich für eine Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten ein.
Zur Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten sollen die Polizeibehörden an kriminalitätsneuralgischen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen können.
Bei der Fahndung nach unbekannten Tätern soll es erlaubt werden, vorhandenes DNS-Spurenmaterial auch auf biogeografische Merkmale der gesuchten Person untersuchen zu lassen, um zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Durch zwischenstaatliche Vereinbarungen soll erreicht werden, dass auch der Polizeibeamte im Einsatz in die Lage versetzt werden, festzustellen, ob und ggf. welche Ermittlungs- und Strafverfahren gegen eine kontrollierte Person im Ausland anhängig waren und sind.

In technischer Hinsicht ist der Einsatz einer Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware schon seit mehreren Jahren möglich. Auf rechtlicher Ebene werden allerdings von vielen Seiten Bedenken geäußert. Der Tenor ist immer derselbe: Zum Einsatz biometrischer Gesichtserkennung bedarf es einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage. Ohne klare Regelungen setzt das Grundgesetz dem Einsatz dieser Techniken sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr als auch im Bereich der Strafverfolgung erkennbare Grenzen.
In § 59 I des Polizeivollzugsdienstgesetzes Sachsen findet sich die bisher einzige gefahrenabwehrrechtliche Grundlage für den automatisieren Gesichtsabgleich. Ein klares Zeichen des Bundesgesetzgebers ist hier von Nöten, zumal das CSU geführte Innenministerium 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf verwarf. Deutsche Polizeibehörden drängen mit Recht vehement auf die Zulassung automatisierter Gesichtserkennung.
Sie ist rechtlich möglich: Das VG Hamburg hat am 23.10.2019 in seinem Urteil die Löschung der Datenbank zu den „G20 Krawallen“, die mittels jener Software erstellt wurde, für rechtswidrig erklärt.

Die Ermittlung biogeographischer Informationen wird von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gefordert. Die DNA-Phänotypisierung wird jedoch als „diskriminierend“ verunglimpft, seitdem sie von Ermittlern und Politikern nach dem Freiburger Mord (Maria Landenburger) gefordert wurde. Dabei arbeitet die Methode nur das heraus, was Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen auch hergeben könnten. Doch sie kann für Ermittlungen entscheidend sein. Im Bereich der Schwerstkriminalität ist jeder Hinweis wichtig, auch die geografische Herkunft.

Ich empfinde den vorauseilenden Anti-Diskriminierungseifer in dieser Sache für hinderlich. Bei mir wird so langsam der Eindruck erweckt, dass alles was mit eventuellem Rassismus und Straftaten zusammenhängen könnte, mit aller Macht verdrängt wird. Analysen der biogeographischen Herkunft können auch entlastend wirken.

Wenn bei dem Test eben in den allermeisten Fällen das rauskommt, was verschwiegen werden soll, liegt das nicht am Test

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