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Innere Sicherheit Justizwesen

Jörg Finkler - 28.05.2021

In Kapitel 7 unseres Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2021, behandeln wir mit der Inneren Sicherheit ein Thema, das mir unter den Nägeln brennt. Ich möchte Ihnen unsere Vorstellungen zum Thema „Innere Sicherheit“, nun täglich vorstellen und näherbringen.

Die AfD setzt sich „für eine schnelle Verbesserung der Justizorganisation, für eine Stärkung unseres Rechtssystems und für einen effektiven Rechtsschutz der Bürger ein.“

Im Einzelnen wollen wir die Verfahren beschleunigen und dafür

(a) die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Prozessordnung modernisieren,

(b) mehr Personal für das Justizwesen einstellen,

(c) Schwerkriminalität durch Erleichterung der Inhaftnahme wirkungsvoller bekämpfen,

(d) weniger Strafen zur Bewährung aussetzen und

(e) das Mindeststrafmaß bei „Messerdelikten“ erhöhen.“

Das Mittel der Bewährung ist äußerst sinnvoll. Wir setzen Straftätern den sprichwörtlichen „Schuß vor den Bug“. Diese letzte Chance wird aber ad absurdum geführt, wenn bei mehrfach gebrochener Bewährung erneut Bewährung verhängt wird.

Straftäter, die während ihrer Bewährungszeit erneut Straftaten begehen, demonstrieren deutlich, was sie von unserer Rechtsordnung halten und haben das Recht auf eine dritte Chance verwirkt.

Ferner ist darauf zu achten, dass die Verhängung einer Bewährungsstrafe nicht dazu führt, dass die Bevölkerung den Glauben an unser Justizwesen verliert.

Vorgänge wie jüngst in Berlin sind gefährlich. Massenvergewaltigung bedeutet Gefängnis. Das gilt auch für einige andere Delikte wie schweren Drogenhandel.

In diesem Zusammenhang werden immer „Deals“ erwähnt, die in der Praxis geschlossen werden. Ich halte „Deals“ zur Verfahrensbeschleunigung im Bereich der Kleinst- und Kleinkriminalität für durchaus sinnvoll.

Bei schweren Straftaten können sie aber oben genannte negative Auswirkungen bei der Bevölkerung hervorrufen.

„Deals“ im Rahmen der Schwerkriminalität sind grundsätzlich abzulehnen und auf Einzelfälle zu beschränken.

Durch entsprechende Gesetzesänderungen sprechen wir keinem Richter ab, auch in Zukunft nach freiem Ermessen, frei im Rahmen des Erlaubten zu entscheiden.

Zu volle Gefängnisse dürfen kein Argument für die Inflation an Bewährungsstrafen sein. Gerechtigkeit, Sicherheit und Ordnung sind doch nicht platzabhängig. Entweder wir nehmen es ernst mit unserer Rechtsordnung oder wir ergeben uns Berliner Verhältnissen. Zur Not müssen wir Platz schaffen, sei es durch Abschiebungen extrem krimineller Ausländer oder auch den Neubau von Gefängnissen.

Genauso ist es ein Unding, dass wegen Personalmangel Fälle liegen bleiben, Verfahren verzögert werden und Kriminelle wegen Fristverstößen Einstellungen ihres Verfahrens erzielen.

Wenn wir die bestehenden Strafmaße in Deutschland schon aktuell im Regelfall nicht voll ausschöpfen, macht es wenig Sinn, die bereits jetzt unausgeschöpften Strafrahmen nochmals zu erhöhen.

Eine generelle Anhebungsorgie von Strafmaßen lehne ich daher ab. Für einzelne Deliktstypen sehe ich durchaus den Bedarf einer Erhöhung.

Das gilt für „Messerdelikte“, aber vor allem für den Bereich der schweren Drogenkriminalität und Missbrauchsdelikten.

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