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Freiflächen-Solar-Parks zerstören die Natur

KV-MANNHEIM - 25.05.2021

Nicht nur Windräder sind problematisch, auch Solarparks mit Photovoltaik Anlagen stehen in punkto Landschaftszerstörung einem „Windpark“ in nichts nach. 

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik war und ist weiterhin ein wesentlicher Baustein, der Grün Schwarzen Koalition in Baden-Württemberg, zur Umsetzung der Energiewende.

Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) am 7. März 2017 sah GRÜN-SCHWARZ bereits in der letzten Legislatur einen Meilenstein, um die Flächen für Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen zugängig zu machen. „Für die Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz, benötigen wir die zusätzlichen Flächen“, hieß es in der damals zugehörigen und sehr bodenideologisch fomulierten Presseerklärung. Um die Versorgungssicherheit herzustellen, reicht es eigentlich aus, vernünftige Kraftwerke zu bauen oder hochmoderne nicht stillzulegen. Da dies aber nicht gewünscht ist, wurden insgesamt rund 900.000 Hektar für Freiflächenphotovoltaik geöffnet. Das sind etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg.

Der Meilenstein ist gesetzt, jetzt kommt die Umsetzung des Planes. Es ist davon auszugehen, dass es nun kein Halten mehr gibt und in den kommenden 5 Jahren unzählige „Solarparks“ entstehen Schließlich ist ein solcher Park mit dem EEG Gesetz im Rücken eine sichere Anlage für Parteifreunde und Spekulanten.

Führende Naturschutzverbände wie der NABU befürworten zwar den Ausbau der erneuerbaren Energien, setzen aber den Fokus bei der Photovoltaik ganz klar auf Dachanlagen, denn hier ist noch sehr viel Potential beispielsweise mit Belegung der Dächer der öffentlichen Hand. Hier könnte man anfangen, statt Natur zu zerstören.

Auch ich sehe Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sehr kritisch, denn sie führen durch die zunehmende Flächennutzung zur Zerstörung einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft.  Sie beeinträchtigen Arten und sorgen teilweise für den Verlust von Lebensräumen. Dies passiert zum Beispiel durch eine punktuelle Versiegelung, einer Verschattung und Überschirmung von Flächen. Für Insekten notwendige Pflanzen gehen verloren, Schmetterlingsblumen oder Niststätten beziehungsweise Rastplätze von Zugvögeln werden verdrängt. Durch Zäune und Umfriedungen wird der Lebensraum von Säugetieren durchschnitten.

Dies geschieht auch durch den Bau von Wegen, Stellflächen und technischen Einrichtungen für die Wartung oder die Erreichbarkeit.

Die Forschung steht noch ganz am Anfang.

Verwertbare Erkenntnisse über die Langzeitfolgen von einzelnen PV-FFA bzw deren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, legen noch so gut wie nicht vor.

Das bezieht sich nicht nur auf die Betriebsphase sondern auch u.a. auf Wartung und Rückbau der Anlagen. 

Ich fordere, dass im Genehmigungsverfahren solcher „Gruselkabinette“ viel mehr auf Umweltgesichtspunkte Rücksicht genommen wird. Klimaschutz ist kein Totschlagargument, sondern eines von vielen. EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat), sind ebenso wie Feuchtgebiete internationaler Bedeutung, Naturschutzgebiete, Nationalparks und Biosphärenreservate generell vom Ausbau der PV-FFA auszunehmen.

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