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Gruppenvergewaltigung bedeutet Knast

Jörg Finkler - 12.05.2021

Der Fall erregte bundesweit Aufsehen:

Die Berliner Zeitung (BZ) berichtet nun über den Prozessbeginn einer abzuurteilenden Gruppenvergewaltigung, die es ohnehin schon in sich hatte.

Hintergrund ist ein Prozess wegen Gemeinschaftlicher Vergewaltigung einer wehrlosen 17jährigen und die Herstellung jugendpornographischer Schriften, „die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben“.

Im Oktober 2019 wurde in einer Suite im Hotel West in Grand in Berlin eine Party gefeiert. Dabei sollen die in Deutschland geborenen Männer mit afrikanischen Wurzeln (Nigeria, Togo, Kamerun, Sierra Leone) ein 17jähriges, stark betrunkenes Mädchen vergewaltigt haben.

Die Männer im Alter von 20 bis 21 Jahren hatten sich dabei laut Anklage gefilmt. Die Aufnahmen seien als Beweismittel sichergestellt worden, ebenso das DNS-Material von drei mutmaßlichen Tätern.

Das Angebot, das der zuständige Richter am Landgericht Berlin den Angeklagten nun gemacht hat, schlägt dem Fass den Boden aus.

Der Richter stellte den fünf Angeklagten laut BZ für den Fall eines Geständnisses eine Strafe auf „Bewährung“ in Aussicht. Ansonsten wäre eine Gefängnisstrafe wahrscheinlich. Bislang hätten die Männer das Angebot abgelehnt.

Da wird eine skandalöse Begleiterscheinung schon zur Nebensache:

Eine Freundin des vergewaltigten Mädchens sei als Zeugin geladen gewesen. Da sie laut BZ aus Angst nicht erschien, sei sie mit einem Ordnungsgeld von 150 Euro oder sechs Tagen Gefängnis bestraft worden.

Ich bin fassungs- und auch sprachlos, wie Recht und Gesetz mit Füßen getreten wird.

Bei solchen „Angeboten“ dürfen wir uns nicht wundern, wenn „Gäste“ unsere Rechtsordnung nicht ernst nehmen. Die kennen nur konsequentes Handeln, das in ihren Augen inkonsequente, wird als Schwäche ausgelegt und ignoriert. Eine Strafe soll nicht auf dem Basar „ausgedealt“ werden, sondern von einem Richter gefällt werden.

Es mag sein, dass solche Deals im Bereich der Kleinkriminalität und in speziellen, weiteren Bereichen Sinn machen.

Bei Schwerstkriminalität und Verbrechen mit erheblicher Auswirkung auf unsere Bevölkerung, sind sie aber definitiv fehl am Platz. Hier geht es neben Sühne und Prävention auch um Staatsraison. Wir wollen wieder #deutschlandabernormal. Und hier heißt das: KNAST! Je nach Prognose, steht auch eine Prüfung zur Abschiebung im Raum.

Das Opfer, das die ganze Tat noch mal durchleben muss, fühlt sich durch so ein Angebot erneut vergewaltigt. Der Opferschutz muss wieder vor dem Täterschutz kommen und das erreicht man definitiv nicht durch derartiges Kuscheln. Ein Skandal, dass dies heutzutage immer noch passiert.

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