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Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

KV-MANNHEIM - 11.05.2021

Unsere Verfassung regelt im Art 16a das Grundrecht auf Asyl wie folgt:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Asylbewerber, die insbesondere aus einem der uns umgebenden EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland einwandern, haben hier also gar keinen Anspruch auf Asyl.“

Leider scheint in Deutschland geltendes Recht niemanden zu interessieren, der diesen Geltung verschaffen soll.

Den neusten Fall, der das belegt lieferte das Landes Sozialgericht Niedersachsen-Bremen am vergangenen Montag. Laut Urteilsspruch haben Asylbewerber auch dann Anspruch auf höhere Sozialleistungen in Deutschland, wenn sie zuvor bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge anerkannt wurden, in dem es weniger Sozialleistungen gibt.

Einzige Voraussetzung sei, dass die aus anderen EU-Ländern einreisenden Asyltouristen den deutschen Behörden glaubhaft machen müssen, dass sie in jenem anderen EU-Land angeblich „prekäre Verhältnisse“ ertragen mussten.

Migrationspolitische Interessen unseres Landes, stünden dann nämlich hinter den „staatlichen Leistungspflicht“ unseres Landes zurück, wenn ein Flüchtling in einem europäischen Mitgliedsstaat völlig auf sich allein gestellt sei und für längere Zeit auf der Straße leben müsse.

Sozialpolitik ist nicht Gemeinschaftsaufgabe, sondern fällt noch immer Zuständigkeit der Nationalstaaten. Durch solche Urteile wird europäisches Recht umgangen. Dies befeuert einen ganzen Rattenschwanz von Profiteuren. Man kann getrost von einer Asyllobby reden.

Asylurteile werden in Instituten systematisch daraufhin untersucht, welche Punkte eine Anerkennung als Asylant ermöglichen. Ein Tourist wird umfangreich beraten und mit Filmchen oder Fotos mit bestechenden Einzelheiten einer Teilnahme an einer blutig aufgelösten Demonstration ausgestattet. Schleppertaxen verkehren im Mittelmeer, Anwälte übernehmen den Schriftverkehr, die Kirche verdient an der Erstunterbringung und sonstigen begleitenden Maßnahmen. Geneigte Ärzte stellen Gefälligkeitsdiagnosen aus, Bauspekulanten vermieten ihre Wohnungen gerne zu überhöhten Preisen an Asylanten, da die Miete sicher ist. Alle oben genannten machen ein gutes Geschäft. Alle außer der rechtsstaatstreue, seine Steuern und Sozialabgaben stets pünktlich bezahlende Bürger

Was bringen eigentlich die besten und nach intensiver politischer Diskussion verabschiedeten Regelungen auf Verfassungsebene, wenn sie dann in der täglichen Praxis nicht umgesetzt werden?

Ja mehr noch: Wie kann es eigentlich sein, dass solche Regeln nicht zwingend einzuhalten sind, sondern dass sie stets und ständig und ohne irgendwelche negativen Konsequenzen für die Handelnden unterlaufen werden können?

So bröckelt unser Rechtsstaat, erodiert unser Sozialsystem und schwindet das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen

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