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Geordnetes Rückkehr Gesetz

KV-MANNHEIM - 02.05.2021

Den ganzen Asylwahnsinn kann man sehr gut an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Gießen beschreiben, über die „Tichys Einblick“ berichtet.

Wir haben 2015 etwas begonnen, ohne den blassesten Schimmer zu haben, wie das ablaufen und vor allem wie es beendet werden kann.

In der HEAE in Gießen sind vor allem Nordafrikaner ohne Bleibeperspektive untergebracht, die dank falsch verstandenem Gutmenschentum aber kaum je abgeschoben werden. Stattdessen werden sie ohne Perspektive dort verwaltet und sich selbst überlassen. Dafür darf die Polizei im Schnitt fast dreimal täglich zu Einsätzen in die HEAE fahren.

Der polizeiliche Blick stellt sich in nüchternen Zahlen folgendermaßen dar: 2018 gab es 330 Einsätze und 107 Strafanzeigen, 2019 musste die Polizei 451 mal erscheinen und 2020 waren es bereits 905 Einsätze und 334 Strafanzeigen.

Die Einsätze bringen rein gar nichts, da die Ursachen vor Ort nicht bekämpft werden können, sondern sich diese Auseinandersetzungen etabliert haben. Statt dessen kommt es immer wieder zu „Zusammenrottung von Bewohnern gegen die Polizei, dort, wo Maßnahmen gegen Einzelne durchgesetzt werden sollten“.

Die Zustände in der LEA Ellwangen müssen hier Erwähnung finden.

Entscheidend für die explosive Lage ist eine Verdopplung der Bewohner der Einrichtung auf knapp 2.000 Personen. Das „Geordnete Rückkehr Gesetz“ von 2019 macht es möglich.

Das Gesetz nimmt die hoffnungslosen Fälle ohne Bleibeperspektive für maximal 18 Monate aus der dezentralen Unterbringung und bindet sie an die Erstaufnahmeeinrichtungen.

Diese Menschen werden in den Sammelunterkünften zusammengepfercht und treffen auf einen handlungsunwilligen Staat.

Er sorgt weder dafür, dass die anstehenden Abschiebungen und Rückführungen auch wirklich stattfinden. Das wissen Intensivtäter längst, ebenso wie die Tatsache, dass sie von unser Kuscheljustiz nichts zu befürchten haben.

Spätestens mit den warmen Temperaturen, wird das polizeibekannte Klientel wieder in den Innenstädten unterwegs sein, um mit Drogen zu dealen oder Ladendiebstähle zu begehen. „Auf diese Situation stellen wir uns schon heute ein.“

So mag das Geordnete Rückkehr Gesetz eine theoretisch, sinnvolle, gesetzliche Möglichkeit sein, Migranten ohne Bleibeperspektive zur Rückkehr zu bewegen oder zu zwingen.

Aber in der Praxis wird dieses Gesetz zum Magneten für eine Zuspitzung der Gefahrenlage in den Unterbringungen, beziehungsweise der Umgebungen solcher Einrichtungen.

Die AfD fordert daher eine konsequente Abschiebung und ein konsequentes Vorgehen unserer Sicherheitsbehörden.

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