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Abzocke an der Ladesäule

KV-MANNHEIM - 30.04.2021

Elektro-Autos soll die Zukunft gehören. Der Verbrennungsmotor wird nach Willen der EU bis 2035 abgeschafft sein, für die Grünen soll es schneller gehen. Derzeit fördert Vater Staat den Kauf eines E-Autos mit bis zu 9.000 Euro. Verbilligtes Vehikel - teure Füllung, was wir von Druckern oder Kaffee Kapsel Automaten her kennen, findet auch bei Elektro-Autos Anwendung.

Auch das muss „tanken“ und hier wird heftig abgezockt.

Ein „Tankvorgang“ für 30 Cent pro Kilowattstunde an der heimische Station erscheint noch günstig. Er gerät aber an öffentlichen Ladestationen völlig außer Kontrolle.So kostet Strom an Schnellladesäulen von „Ionity“, einem Konsortium von deutschen Automobilherstellern mit Audi, BMW und Mercedes, 79 Cent pro Kilowattstunde, das liegt im Normbereich. Andere Anbieter verlangen sogar über einen Euro für das Schnellladen. Nehmen wir als Testauto einen ID.3. Das Auto verbraucht auf 100 Kilometer im Schnitt 20 Kilowattstunden. 100 Kilometer kosten damit 15,80 Euro.  Nehmen wir den VW Golf 8 TDI zum Vergleich. Hier liegen die Kosten bei einem Dieselpreis von 1,27 Euro und einem Verbrauch von fünf Litern auf 100 Kilometer bei nur 6,40 Euro.

Das sind über neun Euro weniger als beim ID.3

Diesel und sogar Benzin sind viel günstiger als das E Auto.

Das ist das indiskutabel für eine Technik, die uns als Zukunft angepriesen wird. Das Laden eines E-Autos darf am Ende nicht deutlich teurer sein als das Tanken eines Verbrenners, so schafft man kein Vertrauen.

Die Abzocke ist aber nicht der einzige Ärger, der beim Tanken droht. Teils unkomfortable Bezahlmöglichkeiten kommen zum überteuerten Strom noch hinzu. Über 100 Betreiber von Ladesäulen gibt es in Deutschland, dazu kommen noch mehr als 2.000 Zwischenhändler. Viele binden ihre Kunden mit sogenannten Ladekarten. Es kann passieren, dass eine andere Ladekarte verlangt wird als die, die zur Verfügung steht. Hier braucht es meines Erachtens eine klare gesetzliche Regelung. Derzeit diskutiert der Bundestag einen Entwurf der zur Änderung der Ladesäulenverordnung. Doch dieser brächte Verbesserungen erst nach dem 31. Dezember 2022, also ab 2023. Das geht mir nicht weit und schnell genug. Zwar bringt der Entwurf immerhin die Kreditkarte als Bezahlmöglichkeit an Ladesäulen ins Gespräch, geht aber nicht weiter.

Ich bin der Auffassung, dass der Verbraucher immer die Möglichkeit haben muss, mit Karte bezahlen zu können. Und zwar mit Kreditkarte ODER Girokarte. Eine Erweiterung des oben genannten Entwurfes halte ich für dringend notwendig.

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