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Wirkungslose Wiedereinreisesperre

Jörg Finkler - 26.04.2021

Vor 3 Jahren war es für CSU- Ministerpräsident Markus Söder „ein Skandal“, dass Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, an der Grenze nicht zurückgewiesen wurden.

In der Zwischenzeit war der Blätterwald voll mit Berichten über eine gegenteilige Praxis und auch 2021 hat sich nichts geändert. Eine kleine Anfrage (Drucksache 19/3115) des AfD Abgeordneten Holm hat dies nun zu Tage gebracht hat. Diese Anfrage entlarvte das damalige Poltern des Bayrischen Fast Kanzlers, als konsequenzloses Getöse in bester Horst- Dehhofer-Manier. Mir gefallen diese wirkungslosen Wiedereinreisesperren überhaupt nicht. Es kehren unter den Augen der Sicherheitsbehörden Intensivtäter zurück: Mörder, Terroristen, Vergewaltiger oder Drogenhändler. Die Bundesregierung spricht von rund 200 Ausländern, die sich aktuell trotz einer Wiedereinreisesperre alleine in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.Wie es im bevölkerungsstarken Baden-Württemberg aussieht, wird sich jeder denken können.

Wiedereinreisesperren dienen eigentlich dazu, dass abgeschobene Personen nicht erneut oder erst nach Verstreichen einer sehr langen Frist nach Deutschland einreisen dürfen. Die wirkungslos ausgesprochenen Wiedereinreisesperren zeigen die praktische (Un)-Wirksamkeit, was in Anbetracht der sperrangelweit offenen Grenzen auch zu erwarten war. Es war doch abzusehen, dass ein derartig reger Drehtüreffekt nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern Realität ist.

Ich halte die Bekämpfung illegaler Grenzübertritte für absolut notwendig. Unsere Innenminister und Sicherheitspolitiker wären gut beraten hier ein Age drauf zu werfen und zur Abwechslung mal mit Sachpolitik aufzufallen.

Dass schlecht kontrollierte Grenzen und behördliche Gleichgültigkeit ein Bumerang zurück nach Deutschland ist, zeigt der Fall des 39-jährigen Nigerianers Jeffrey Omorodion. Der 39-Jährige reiste aus Afrika illegal nach Deutschland ein. Im März 2019 sollte er samt seiner Familie, gemäß der Dublin-Verordnung, nach Frankreich abgeschoben werden, wo er zuerst Asyl beantragt hatte. Bei der Durchsetzung der Ausreiseverfügung griff er die Beamten mit einem 20 Zentimeter langen Messer an. Der Tobende wurde dennoch überwältigt und die Abschiebung ordnungsgemäß durchgeführt. Er reiste allerdings später unbehelligt nach Karlsruhe, wo ihm und seiner Familie ohne Probleme eine neue Unterkunft zugewiesen wurde.

Wir leiden also nicht nur unter offenen Grenzen. Offenkundig setzen wir nicht einmal Recht durch, wenn wir es können.

Vermutlich hat inzwischen das letzte afrikanische Dorf erkannt, wie leicht sich der deutsche Gesetzgeber hinter die Fichte führen lässt. Es ist vollkommen unverständlich, dass sich unser Rechtsstaat derart auf der Nase herumtanzen lässt.

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