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Clan-Kriminalität

Jörg -Finkler - 16.04.2021

Der Berline Senat hat jüngst das Lagebild „Clankriminalität“ Berlin 2020 in einem 37-seitigen Bericht veröffentlicht. 

Leider begrenzen die Berliner Kollegen den Begriff der Clankriminalität „auf die Kriminalität von Angehörigen ethnisch abgeschotteter arabischstämmiger Strukturen, deren ethnische Wurzeln insbesondere auf so genannte Mhallami-Kurden, Libanesen und staatenlose Palästinenser zurückgeführt werden können“. 

Ich fordere, auch süditalienische, türkische, kurdische, libanesische, palästinensische, irakische, syrische, albanische, tschetschenische, nigerianische und sonstige Clans auch mit aufzunehmen und klar beim Namen zu nennen. 
Der Bürger verdient Klarheit.

Wir haben in punkto Clankriminalität  auf den richtigen Weg gefunden. Seit Beginn der 90er Jahre hatten die Clans quasi freie Hand. 
Wir sind aber noch meilenweit von einer befriedigenden Sicherheitslage entfernt. Es bedarf einer enormen Kraftanstrengung, die jetzt vom rot-rot-grünen Senat mitgetragen werden muss und auch deutschlandweit übertragen werden muss. 

95 Prozent der Verdächtigen sind 18 bis 25 jährige Männer. Meist haben sie schon eine Vielzahl von Delikten begangen. Das Rasen mit teuren Luxuskarossen gehört zum Protzverhalten der jungen Männer. 
Von den 291 Tatverdächtigen begingen im vergangenen Jahr 197 bis zu vier Straftaten, die restlichen 94, fünf oder mehr Taten. 

Fast die Hälfte der Täter aus der Clankriminalität, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die libanesische haben rund 17 Prozent, in 15 Prozent der Fälle ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. 
Der hohe Anteil an Tätern mit deutscher Staatsangehörigkeit zeigt, dass Abschiebungen nur ein begrenztes Mittel sind, um gegen Mitglieder der Clans vorzugehen. 
Ich fordere deshalb, dass bei einer doppelten Staatsbürgerschaft die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft kein Tabu mehr sein darf.
Ferner muss eine derartige Kriminalität ein k.o Kriterium für die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden. 

Berlin hat einen 5-Punkte-Plan für die Bekämpfung von Clankriminalität entwickelt. 

- konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelverstößen

- die Einziehung von Vermögen

- verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen

- Erarbeitung eines Präventions- und Ausstiegskonzepts

- die ressortübergreifende Zusammenarbeit

An sich ein alter Hut und nichts anderes als ein leicht abgewandter „0 Toleranz Ansatz“, mit dem New York bspw. Erfolg hatte. 
Ich wünsche den Kollegen, dass sie ihn weiter verfolgen „dürfen“ und die rot-rot-grüne Politik nicht auf ideologische Ideen kommt. 
Ob wir schon erste Erfolge sehen, vermag ich nicht zu beurteilen, allerdings glaube ich es nicht. Der Kampf gegen eine Clankriminalität, die sich über Jahre ungestört festsetzen und ausbreiten durfte, gewinnt man nicht in 2 Jahren. 
Das ist ein Marathon und wir haben gerade erst die Schuhe angezogen.  

Ich sehe vor allem die Gefahr der Unterwanderung und gezielte Bedrohung bzw. Erpressung. 
Helfen hiergegen können im ersten Schritt anonyme Befragungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern und weiteren relevanten Behördenmitarbeitern, um herauszufinden, ob in der Vergangenheit bereits Bedrohungen oder Einflussnahmen, stattgefunden haben.
Ein steiniger Weg der mit einer rot-rot-grünen Regierung nur bedingt umsetzbar ist.

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