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Bundesamt für Gütertransport gewährt großzügige Kredite

KV-MANNHEIM - 16.04.2021

„Alle sind gleich, aber manche sind gleicher“. Wer kennt es nicht das Zitat aus „Farm der Tiere“? Inzwischen ziehen Wolken solcher Ungleichheiten auf Deutschlands Autobahnen auf.

Nicht jeder Lkw-Fahrer, der sich in Deutschland falsch verhält, bekommt auch eine für alle gleichermaßen hohe Strafe. So zahlen ausländische Fahrer ab einem Sockelbetrag zum Teil 50 Prozent weniger Bußgeld als ihre inländischen Kollegen. Das geht aus einer „Übersicht über Nationalitäten und Staatenabschläge“ des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hervor.

Es geht dabei um eine Liste mit 185 Ländern, 21 erhalten Abschläge. Sieben davon sind EU-Mitglieder. Tschechien, Ungarn und Kroatien erhalten demnach jeweils eine Ermäßigung von 25 Prozent, Bulgarien, Litauen und Lettland jeweils von 50 Prozent. Deutsche Kraftfahrer hingegen zahlen in allen anderen Ländern der EU jeweils den vollen Satz, der oftmals bis zum 5 fachen des deutschen Ordnungssatzes ist.

Es handelt sich um eine Dienstanweisung von 2017, die jeder Beschäftigte im BAG zu befolgen hat. Gedeckt ist der Abschlagskatalog durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). Darin steht, dass „das Verschulden der betroffenen Person aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen“ seien. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des betroffenen Fahrers zu berücksichtigen. Es stellet sich aber die Frage, ob Abschläge in der Größenordnung von 25 oder gar 50 Prozent angesichts der in diesen Ländern üblichen hohen Nettospesen beziehungsweise Tagegelder noch angemessen sind. Ich erinnere daran, dass in solchen Ländern eine andere Kaufkraft herrscht. Die Flasche Coca Cola kostet in Litauen wahrscheinlich nicht einen Euro.

Ich halte es daher für erforderlich, genau hinzuschauen, wer wieviel „Bußgeld-Rabatt“ bekommt.

In der Praxis läuft es noch katastrophaler. Hat der Betroffene keine oder weniger Barmittel, wird nur der vorhandene Betrag einbehalten. Es sei zudem schon aus Verhältnismäßigkeitsgründen zu berücksichtigen, dass dem Betroffenen auf der Durchreise letztendlich auch noch Geld fürs Tanken oder Essen bleibe. „Das BAG wird im Nachgang auf eine weitere Erhebung verzichten, denn der Verwaltungsaufwand wird in den allermeisten Fällen den Erlös übersteigen.

Ich halte die Bußgelder grundsätzlich für zu niedrig, um Sozialdumping und unfairen Wettbewerb wirkungsvoll zu bekämpfen. Die gängige Praxis, gegenüber Ausländern derart großzügig zu sein, verschärft die Lage und führt zu den Auswüchsen, die wir derzeit erleben: Deutschland ein gesetzloser Dschungel und Paradies dank „Bußgeld Rabatt“. Der tägliche Krieg auf Deutschlands Autobahnen ist hausgemacht.

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