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Martin Hess fordert: Keine Verschärfung des Waffenrechts durch die Hintertür

KV-LUDWIGSBURG - 02.10.2020

Hess: Keine Verschärfung des Waffenrechts durch die Hintertür

Berlin, 1. Oktober 2020. Heute bringt die AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag gegen ein Pauschalverbot von Bleimunition in den Deutschen Bundestag ein. Dazu erklärt Martin Hess, stellv. innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Schon wieder nehmen EU und Bundesregierung die deutschen Legalwaffenbesitzer in die Zange. Dabei sind die geplanten Verschärfungen weder nötig noch verhältnismäßig. Ausreichende Verbote der Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten bestehen bereits in fast allen EU-Mitgliedstaaten und Bundesländern. Die Alternativen zu Bleischrot bringen neue, noch größere Probleme mit sich. Stahlschrot verletzt Wildtiere oftmals, anstatt sie schnell und schmerzlos zu töten. Andere Metalle sind mit enormen Mehrkosten verbunden oder sogar noch giftiger als Blei. Unsere Jäger dürfen nicht mit neuen Verordnungen und Gesetzen drangsaliert werden.“

In ihrem Antrag fordert die AfD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, bei der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes schonend vorzugehen und auch auf EU-Ebene einer unnötigen Belastung deutscher Jäger und Sportschützen entgegenzuwirken. Dazu erklärt Martin Hess:

„Es darf keine gebietsunabhängigen und generellen Verbote für Bleimunition geben. Feuchtgebiete sind eng und eindeutig zu definieren und von angrenzenden Arealen und Überschwemmungsflächen klar zu unterscheiden. Die vielen Schießstände, die an der Grenze zu Feuchtgebieten liegen, sind schonend zu behandeln und bei Umbaumaßnahmen zu unterstützen, Altlastenregelungen müssen dabei geltend gemacht werden. Vor allem dürfen Jäger, die Feuchtgebiete durchqueren, oder Sportschützen, die in Feuchtgebieten wohnen und dort Munition besitzen, nicht kriminalisiert werden. Schluss mit der Verbotskultur! Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts unter dem Deckmantel des Tier- und Naturschutzes ist inakzeptabel.“

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