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Politische Hygiene (Teil 3)

KV-BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD - 10.07.2020

 
Liebe Kollegen, Mitglieder, Freunde und Kritiker!
 
Wenn man eine Handelnspflicht hat, jedoch nichts tut, ist das ärgerlich. Es mag schäbig und unanständig, vielleicht auch feige und heuchlerisch sein. Ob man dabei mit oder ohne Maske agiert ist völlig schnurz; lauthals politische Anstands-Selbstverständlichkeiten auf Bühnen mit und ohne Kamera zu airosolisieren, bleibt – weil virusfrei – unansteckend und (auch hier:) leider! --- folgenlos.
Anders ist das aber, wenn man Amtsträger ist, da wird aus der Garantenpflicht kraft Amtes die Frage nach der Tatherrschaft: nämlich bei der Mittäterschaft, der Beihilfe oder gar der Begünstigung. Voraussetzung ist immer das Vorhandensein einer rechtswidrigen Haupttat und eines Haupttäters.
Sobald ein Gremium den Zusatz „wir-prüfen-das“ länger als zwei oder drei Wochen führt fragt man sich schon,
- wird überhaupt etwas geprüft, oder eher abgelegt und gar fristenversäumend in dem einen oder anderen Fall verschlampert?
- wird von einem in der Sache Fähigen geprüft und hat derjenige wirklich einen Prüfauftrag, eine Fristsetzung erhalten oder gar einen Larifari-Verzögerungsauftrag?
- muss man in dem Gremium überhaupt prüfen, wenn man den gesuchten notwendigen Sachverstand den offiziellen Bewerbungsreden nach selbst in jedweder Hinsicht gesamtheitlich hat?
- muss man überhaupt prüfen, wenn der Sachverhalt schon für einen Laien klar als Verstoß gegen alle Grundsätze des Anstands verstößt, gegen die Menschenwürde, das Ansehen der Partei und womöglich auch gegen das jeweilige Berufsethos?
Wir Eltern kennen ähnliche Situationen, die unsere Geduld auf eine harte Probe stellen, wenn wir bspw. unsere Kinder fragten: Hast du dieses oder jenes schon gemacht und die Antwort lautete stets: „Mama/Papa, ich bin gerade dran, nerve nicht.“ Erfahrungsgemäß wusste man schon im Voraus, wie es weitergeht und was für die Umsetzung des berechtigten Begehrens notwendig ist: Außer einer gewissen Hartnäckigkeit - schlimmstenfalls Konsequenzen.
Politische Hygiene schützt auch bei politischen Zweckgemeinschaften:
Dass ein aktiver Jurist einem Ehemaligen von uns einen solchen Bärendienst erweist, dass der sich – als ehemaliges Mitglied des Landesfinanzrates selbst der Straftat überführt, ist kein Akt politischer Hygiene – oder doch?
Zwischen Freund sein wollen und Freund sein können sollte eine Verbindung bestehen. Sie besteht wohl nicht, wenn die nachfolgend beschrieben Aufzeichnung noch nicht einmal provoziert, sondern vom Delinquenten selbst veranlasst ist.
Man(n) lernt daraus: – eine gute Taktik erfordert künftig besseres Nachdenken. Aus der Welt zu schaffen ist die Selbstüberführung eines Vermögens-/Parteienfinanzierungsdelikts wohl eh nicht mehr.
Aber worum geht es?
Nehmen Sie doch mal an, ein ehemaliger Landesvorstand erklärt, er sei schon immer der Überzeugung gewesen, dass unlautere Dinge bei den Finanzen geschehen. Dann hätte dieser Landesvorstand am besten keinen Landespartei-Rechenschafsbericht mit eben diesen unzutreffenden Angaben an die Prüfbehörde vor längerer Zeit einreichen sollen. Seine Pflicht wäre es schon damals gewesen, das zu verhindern. (Ob die anderen Vorstandsmitglieder das auch wussten oder nicht ist, das ist dabei nicht entscheidend.) Nur dumm, wenn er dann per anwaltlichem Videobeweis aus einem Landtagsabgeordnetenbüro (?) das auch noch an jedermann hinausposaunt.
Das tollpatschige Motto: Jemand anderen zur Ehrlichkeit zwingen, aha – und: naja ?!
Das ging wohl ziemlich nach hinten los, denn:
Unbeabsichtigt aber strafrechtlich viel relevanter ist: Die späte eigene geheuchelte (?) Absicht zwingt zu folgender tatsächlich ehrlicher Frage: glaubwürdig oder eher fürchterlich tollpatschig?
Was wurde dargelegt:
Eindrucksvoll dargelegt wurde das Heimweh nach alten politischen Weggefährten, die einem nie Böses taten, was derjenige auch öffentlich zugibt.
Das ist verständlich, aber nur sollte man die Hand, die einen füttert, eben nicht beißen. Das weiß des Menschen bester Freund, wenn er Charakter hat, es soll sogar ein typisches Merkmal des Menschen besten Freundes sein, die uneigennützige treue Ergebenheit.
Noch viel eindrucksvoller wurde aber dargelegt, dass dieser Herr seinen Pflichten als damaliger Landesvorstand, einen inhaltlich richtigen Rechenschaftsbericht vorzulegen, vorsätzlich nicht nachgekommen ist, nämlich: in Kenntnis inhaltlich jedenfalls unvollständiger Angaben!! Diese Kenntnis hatte er den anderen Kollegen, insbesondere dem damaligen Schatzmeister dann wohl vorenthalten! (Im damaligen Landesfinanzratsprotokoll findet sich kein Hinweis auf eine Unvollständigkeit - im Rechenschaftsbericht auch nicht.)
Eindrucksvoll darlegt wurde schließlich, was ein echter Bärendienst unter Freunden ist, nämlich solcherlei Selbstbezichtigungen bzgl. Vermögensdelikten (Begünstigung ivm § 31 PartG) im offensichtlichen Einverständnis öffentlich aufzuzeichnen.
Bleibt zum Schluss noch ein sinngemäßer unvergessener (und eigentlich inhaltlich richtiger) Spruch:
Einen Beruf sollt Ihr haben, eine Familie sollt Ihr haben, Berufserfahrung solltet ihr haben, geordnete Verhältnisse solltet ihre haben – und nach einem - vielleicht kritischen? - Rundumblick in den Saal kam dann sinngemäß:
Das alles könnt ihr später noch haben, aber eines müsst ihr schon jetzt haben: Charakter müsst ihr haben.
Ob die Charakterfrage dann eher Definitionsfrage wurde oder gar ein Forschungsprojekt, steht noch nicht fest?
Noch einer zum Schluss: Man kann mit den Füßen schon durch Schmutz waten und den Kopf sauber behalten, aber der Geruch geht bis nach da oben.
Wer eine feine Nase hat, will das nicht und wer es (noch) nicht gewöhnt ist, riecht (noch) was.
In dem Sinne!
Ihre Martina Böswald
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