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Neofa“ statt des irreführenden „Antifa“

KV-PFORZHEIM-ENZ - 03.06.2020

Die AfD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg nutzt ab sofort den Begriff „Neofa“ statt des irreführenden „Antifa“. Fraktionschef Bernd Gögel erklärt die Wortwahl mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft linksradikaler Gruppen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch und/oder gewalttätig eingestuft und beobachtet werden: „Es ist ein Märchen, ‚Antifaschisten‘ pauschal als ‚Demokraten‘ zu subsumieren. Das Gegenteil ist der Fall: Unter dem Deckmantel der ‚Demokratie‘ versuchen Irregeführte, ihr eigenes falsches, weil einseitiges Demokratieverständnis gewaltsam und selbstmandatiert der Mehrheitsbevölkerung überzustülpen. Doch wer unsere Polizisten verletzt, Autos anzündet, Politiker bedroht und öffentlich die Sicherheit unseres Landes gefährdet - Stichworte Heilgendamm, EZB-Eröffnung, Hamburger G20-Gipfel und nicht zuletzt Stuttgart – handelt selbst totalitär. Schon 1967 warnte Jürgen Habermas vor ‚Linksfaschismus‘. Die angeblich ‚linken‘ Politterroristen kann man heute nur als Neofaschisten bezeichnen. Und sie genießen unter der Tarnkappe des ‚Antifaschismus‘ breite Unterstützung der Grünen, der SPD und der Gewerkschaften.“

Hintergrund ist ein Berichtsantrag des innenpolitischen Fraktionssprechers Daniel Rottmann (Drs. 16/8172), mit dem die #Landesregierung aufgefordert wird, die Ungleichbehandlung von #Corona-Verstößen in Stuttgart zu erklären: „Ich habe den begründeten Verdacht, dass bei gesetzestreuen Bürgern und neofaschistischen Gewalttätern mit zweierlei Maß gemessen wird. Während einer fünfköpfigen Familie aus drei Haushalten am Vatertag 1000 Euro Bußgeld aufgebrummt wird, weil sie den Mindestabstand nicht eingehalten haben soll, durften hunderte #Gegendemonstranten zur #AfD-Demo am 24. Mai die Abstandsregeln missachten. Das Recht des Stärkeren – das der Polizei gegenüber furchtlosen und entschlossenen Rechtsbrechers – bricht offenbar die Staatsgewalt, selbige verhängt jedoch Bußgelder gegen Menschen, die keine Gegenwehr leisten. Das ist ein Unding.“

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