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Gebrochene Verträge muss man kündigen

KV-MANNHEIM - 29.05.2020
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen“ legt § 11 Abs 2 Rundfunkstaatsvertrag den öffentlich rechtlichen Sendern auf.
Um diese Berichterstattung zu finanzieren, zahlen wir Gebühren, die der „Beitragsservice“ von ARD und ZDF dankend gerne entgegen nimmt. Eine Service für den Beitrag können die Bürger, die nun eine ausgewogene Berichterstattung für ihr hart verdientes Geld erwarten, nicht erwarten. Die größte Oppositionspartei, die ebenfalls in allen Länderparlamenten und im Europaparlament vertreten ist in Talkshows und politischen Runden so gut wie nicht vertreten. In Informationssendungen und Nachrichten wird nahezu ausschließlich negativ zum Teil schon reißerisch- polemisierend berichtet. Anbetracht dieses dauerhaften Rechtsbruchs wäre eine Klage gegen das willkürliche Gebaren der Fernsehfürsten mehr als aussichtsreich. Sie wäre aber zeitraubend.
Ein Vertrag, der nicht eingehalten wird, der kann gekündigt werden.
Ohne Rundfunkstaatsvertrag raubt uns die GEZ auch keine Zwangsgebühren mehr.
Für nicht weniger als für die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages werde ich mich im Landtag mit meinen Kollegen einsetzen.
 
 
 
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