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Ist die Messstation am Friedrichsring illegal montiert?

KV-MANNHEIM - 22.04.2020

Die Mannheimer AfD-Stadtratsfraktion vermutet, dass der Betrieb der Feinstaubmessstation am Friedrichsring einen fortgesetzten Verstoß gegen die Richtlinie 2008/50/EG darstellt und hat technische Fragen klären lassen. Immer mehr Luftmessdaten deuten auf eine Fehleinschätzung beziehungsweise auf Fehlmessungen der Messstelle in Bezug auf Stickoxide (NOx) und Feinstaubpartikel hin. Trotz des geringeren Verkehrsaufkommens wegen der Corona-Krise sind die Stickoxidwerte und Feinstaubwerte überraschend hoch. Gerade in Bezug auf die Feinstaubwerte ergeben sich Fragestellungen, die von elementarer Bedeutung für die Gesamtbeurteilung der bisherigen grünen Messwertinterpretation ist. So wurde vor den Ausgangsbeschränkungen am 12.03.2020 um 03:00 Uhr, ein PM10 Stundenmittelwert von 3,0 µg/m3 (0,000003 g/m3) und nach den Ausgangsbeschränkungenam 16.04.2020 um 03:00 Uhr ein PM10 Stundenmittelwert von 106 µg/m3 (0,000106 g/m3) ausgewiesen: Das entspricht einer Steigerung von 3533 %

Es bestehen elementare Zweifel, ob die EU-Richtlinie 2008/50/EG hier vorschriftsgemäß umgesetzt wurde. Um den Einfluss kleinräumiger Umwelteinflüsse in unmittelbarer Nähe auf das Messergebnis auszuschließen, muss der Probeentnahmeort repräsentativ für einen Straßenabschnitt entlang der Messtation sein. Wir bezweifeln, dass bei einer Verlegung der Messtelle an eine andere Position innerhalb des vorgegebenen Rahmens mit gleichwertigen und ähnlichen hohen Konzentrationen zu rechnen wäre. Entgegen der Anforderungen der Richtlinie ist der Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass der Anlage nicht ausgeschlossen und führt zur Verfälschung von Messergebnissen. Die direkt an der Messstation befindliche Baumkrone ist eine Feinstaubsammelstelle, die bei unterschiedlichen Ereignissen die auf dem Ast- und Blattwerk angesammelten Feinstaubablagerungen  auf den Messeinlass herabrieseln lässt und zu signifikanten Fehlmessungen führt. Ebenso bleiben Messwertanteile, die nicht dem Verbrennungsmotor und dem Individualverkehr zuordenbar sind, nach den Ausführungen der Richtlinie unberücksichtigt, wenn sie von natürlichen Quellen herrühren. In Ballungszentren sind Probestellen so zu wählen, dass die Daten repräsentativ für die Belastung der Wohnbevölkerung sind. Wir bezweifeln auch hier, dass die Positionierung der Messstation an einem verkehrsstarken Hotspot in Mannheim repräsentativ für die gesamte Stadt ist, die von einer heterogenen Flächennutzungsstruktur mit dichter Citybebauung, lockeren Gartenstadtbebauungen, Wald- und Ackerflächen geprägt ist.

Der Skandal um die landesweit rechtswidrig aufgestellten Windkraftanlagen hat gezeigt, dass bei ideologischen Wunschprojekten das Recht und der Bürger oft auf der Strecke bleiben. Die AfD Stadtratsfraktion hat daher einen Fragenkatalog von 25 Fragen zur Feinstaub-Messstation an die Stadtverwaltung gestellt. Da der Kurpfalzkreisel einen wichtigen Knotenpunkt für Verkehre zwischen Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen darstellt, hat der Messstellen-Skandal auch Bedeutung für die Metropolregion und darüber hinaus.

 

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