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Beobachtung der Gruppierung "Der Flügel" durch den Bundesverfassungsschutz

KV-MAINTAUBER - 13.03.2020

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den von AfD-Mitgliedern gegründeten "Flügel" offiziell unter Beobachtung gestellt. Es handle sich bei der Gruppierung um eine "erwiesen extremistische Bestrebung", sagte Behördenchef Thomas Haldenwang bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Im Januar 2019 hatte der Verfassungsschutz den "Flügel" bereits als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.

Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt. Die jetzt erfolgte Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen.

In Thüringen ist die gesamte AfD vom Landesverfassungsschutz von einem Prüf- zu einem Verdachtsfall hochgestuft worden, teilte die Behörde mit. Der Landesverband ist der Heimatverband von Björn Höcke. Durch die Einstufung als Verdachtsfall können nun nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, wie Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer sagte. Dazu gehöre etwa Observation oder Telefonüberwachung.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, begrüßte die Beobachtung des "Flügels". Dies sei der "einzig richtige Schritt" für eine "offensichtlich rechtsextremistische Gruppierung", erklärte Knobloch. Die staatlichen Stellen müssten prüfen, wie groß der Einfluss des "Flügels" innerhalb der Partei sei.
Am Ende müsse ihrer Ansicht nach eine Beobachtung der gesamten AfD stehen, die auch als Ganzes bei Wahlen antrete und "in toto eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie darstellt", sagte Knobloch.

Die AfD selbst will die Beobachtung nicht akzeptieren: "Die AfD wird mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Beobachtung vorgehen!", twitterte Bundesvorsitzende Alice Weidel. gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

„Bei genauer Betrachtung bleibt von den Vorwürfen des Verfassungsschutzes praktisch nichts übrig. Das 2019 in aller Eile zusammengestrickte Verfassungsschutzpapier entpuppt sich als das, was es ist: ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut“, erklärt AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.

Das sogenannte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD schlug im Januar 2019 hohe Wellen. In einer Pressemitteilung teilte die Behörde mit, dass sie einen umfangreichen Schriftsatz erstellt habe, der zu dem Ergebnis kam, die AfD sei als Prüffall und der „Flügel“ und die Junge Alternative seien als Verdachtsfälle im Hinblick auf verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sehen. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD ist in der deutschen Geschichte beispiellos, zumal es die Kategorie des Prüffalls rechtlich überhaupt nicht gibt. Deshalb untersagte das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 26. Februar 2019 dem Verfassungsschutz auch, die AfD weiterhin so zu bezeichnen.

Wie der führende Verfassungsrechtler Professor Dietrich Murswiek in einem eigenen Gutachten darlegt, sind die allermeisten der vom Verfassungsschutz vorgebrachten Beispiele gänzlich ungeeignet, eine verfassungsfeindliche Einstellung der zitierten AfD-Politiker zu belegen.

„Mit seinem Schriftsatz versucht der Verfassungsschutz krampfhaft die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag politisch zu stigmatisieren. Das erklärt auch, warum Hans-Georg Maaßen unbedingt aus dem Amt als Präsident des Verfassungsschutzes gedrängt und durch Thomas Haldenwang ersetzt werden musste. Maaßen hatte immer betont, dass er unsere Partei auf dem Boden des Grundgesetzes sehe – wo wir auch stehen“, so AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.

 

 

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