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Grüne und DUH / Guter Bulle - Böser Bulle

KV-MANNHEIM - 28.10.2019

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Niederlassung in Radolfzell und die Grünen sind scheinbar arbeitsteilig vorgehende Zwillinge, wobei die DUH als juristischer Arm und Vorfeldorganisation erscheint. Bei allen Themen, an die sich die Politik aus Angst vor Gegenwind nicht traut und bei denen keine Mehrheiten erreichbar sind, tritt die DUH auf den Plan, um grüne Ideologie dennoch durchzusetzen.

Aufgrund einer Klageflut des bösen Bullen DUH stehen seit Januar 2019 immer wieder Dieselfahrzeuge in Stuttgart, Darmstadt und über 40 anderen Kommunen still. Die Politik „muss“ die Urteile, die von der DUH vor den Gerichten erstritten werden durchsetzen und macht sich dabei keine Finger schmutzig. Der AfD Landtagsabgeordnete Pfeiffer hat Bereits im Januar 2019 ausgeführt: „Die Deutsche Umwelthilfe erstreitet vor Gericht, was Grün will, aber mangels Zustimmung nicht durchsetzen kann. Die Deutsche Umwelthilfe erzwingt so, dass grüne Minderheitsmeinungen unter Umgehung des Parlamentes von der Landesregierung umgesetzt werden müssen, ohne grundsätzlich debattiert worden zu sein. Und so bestimmt eine demokratisch nicht legitimierten Splittergruppe die Geschicke unseres Landes“.

Was mit Diesel geklappt hat, wird jetzt mit dem Silvesterfeuerwerk  versucht. Unter abenteuerlichen Argumenten hat die DUH angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass dieses in Mannheim verboten und die Freiheit des Einzelnen weiter eingeschränkt wird. Nach Fleischverbot und Flugverbot soll jetzt das Feuerwerksverbot kommen. Und wieder machen sich die Auftraggeber die Finger nicht schmutzig. Eine abgesprochene, durchschaubare Schmierenkomödie

Zu verdanken hat die weithin als „Abmahnverein“ bekannte Umwelthilfe ihre Macht einer Gesetzesänderung, die auf die rot-grüne Bundesregierung zurückgeht. Umweltminister Jürgen Trittin ( GRÜN )  führte im Umweltrecht die Verbandsklagekompetenz ein und ermöglichte so Verbraucherschutzorganisationen und Umweltverbänden zu klagen, ohne selbst von den jeweiligen Beeinträchtigungen betroffen zu sein. Als Voraussetzung hierfür schreibt das Gesetz unter anderem vor, dass „gemeinnützige Zwecke verfolgt“ werden „und jeder Person der Eintritt als Mitglied ermöglicht wird, die die Ziele der Vereinigung unterstützt. Während der BUND und der NABU jeweils über 500.000 Mitglieder haben, begnügt sich die Deutsche Umwelthilfe mit relativ wenig stimmberechtigten Mitgliedern.

Sie erscheint als ein sehr undurchsichtiger Laden, der sich gezielt von der Außenwelt abschottet. Niemand weiß, wer diese „geheimnisvollen Mitglieder der Deutschen Umwelthilfe sind und wie man Mitglied wird. Das hat mehr von Geheimbund als von Gemeinnutz. Jeder Sportverein hat mehr Mitglieder. Eine Offenheit für Jeden ist nicht ersichtlich, vielmehr eine systematische Abschirmung.  Passend sei hierbei ein Zitat des Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe Resch, über den 2017 in der Süddeutschen Zeitung zu lesen war: „Wer bei der Umwelthilfe Mitglied werden wolle, brauche ‚so eine Art Bürgen‘ dafür, dass er es ernst meint mit dem Umweltschutz. Oder er wird zum Gespräch eingeladen. Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden, fürchtet Resch. Das zeigt deutlich dass die DUH gerade nicht „für Jedermann zugängig ist“ und stellt deren Verbandsklagekompetenz und damit die Gemeinnützigkeit in Frage. Wer sich eines solchen Geheimbundes bedient um seine Minderheitsmeinung durchzusetzen handelt demokratiefeindlich.

 

Kreisverband Mannheim

Der VoRStand

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