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Nur die Urnenwahl ist eine ehrliche Wahl

KV-MANNHEIM - 12.07.2019

Die Briefwahlergebnisse der AfD liegen seit 2014 deutlich unter den an der Wahlurne erzielten Werten. Dies ergab eine Kleine Anfrage des Böblinger AfD Abgeordneten Harald Pfeiffer ( 16/6410 ). Während die Stimmergebnisse bei SPD, LINKE, Grüne und FDP etwa gleich liegen und die CDU bei der Briefwahl starke Zugewinne gegenüber der Urnenwahl verzeichnen kann, lag der Anteil der AfD an den Briefwahlwählern seit Mitte 2016 etwa 20 – 25 % unter dem Stimmergebnis, das in der Wahlurne erzielt wurde. Endlich haben wir schwarz auf weiß, was ich schon lange vermutet habe. Das zeigt eine drastische Diskrepanz der Stimmenanteile zwischen Urne und Briefwahlbogen. Über die Gründe hierfür muss man sich ernsthaft Gedanken machen .

 In Ihrer Antwort stellt die Landesregierung die Briefwahl nicht in Frage und bezieht sich hierbei auf ein 9 Jahre altes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Hierin bezeichnen die Karlsruher Richter die Briefwahl als eine verfassungskonforme, mit den Verfassungsgrundsätzen der freien und geheimen Wahl vereinbare Möglichkeit der Wahlteilnahme. Es ist offenkundig, dass sich seither die Verhältnisse geändert haben. . Veränderte Lebensgewohnheiten und eine gesteigerte Mobilität haben dazu geführt, dass die Briefwahl immer attraktiver wurde. Was ursprünglich als Ausnahmeregelung für bestimmte Einzelfälle gedacht war, ist in den vergangenen Jahren zu einem wahren Modetrend geworden. Es ist irrsinnig, dass ich wegen dem Wahlgeheimnis nicht gemeinsam mit meiner Frau den Stimmzettel in der Wahlkabine ausfüllen darf, aber am Frühstückstisch ihr beim Ausfüllen des Briefwahlbogens über die Schulter spicken kann.

 Würde die Briefwahl das allgemeine Wahlverhalten abbilden, gäbe es die oben aufgeführten Diskrepanzen nicht. Die Briefwahl führt also zu einer Verwässerung des Urnenwahlergebnisses und je höher ihr Anteil ist, desto größer wird die Verfälschung dessen. Ich will die Briefwahl nicht abschaffen, sondern verlange von der Gesetzgebung, dass sie ermöglicht, die Praxis der Briefwahl zu überwachen. Anhand der stetig steigenden Briefwählerzahlen auf fast 30 % ist hier dringend eine klare Regelung notwendig, wenn man sich nicht dem Vorwurf der Manipulation aussetzen will. Aus diesem Grund fordere ich die 2008 abgeschaffte Begründungspflicht bei der Abforderung der Briefwahlunterlagen wieder einzuführen.


Robert Schmidt 

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