„Zwar mag der von Sozialminister Manfred Lucha vorgestellte Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes durchaus akzeptable Ansätze aufweisen, um freiheitsentziehende Fixierungen grundrechtskonform anordnen zu können, allerdings empfinde ich ihn als vollkommen unausgegoren und unstrukturiert, da er sowohl die Ärzte als auch die Patienten in nächtlichen Extremsituationen zumindest so lange im Stich lässt, bis entsprechende Strukturen durch 24-Stunden-Bereitschaftsdienste von zuständigen Amtsrichtern geschaffen worden sind. Die dazu fehlenden 20 Richterstellen sind bis dato nicht einmal vorgesehen, so dass – nach eigenem Bekunden von Manfred Lucha – die Ärzte in den Nachtstunden bei längerdauernden Fixierungen psychisch Kranker in einer rechtlichen Grauzone agieren müssen in der Hoffnung, dass eine nachträgliche richterliche Genehmigung dieser aus ihrer Sicht notwendigen Fixierung erfolgt. Weder kann der Gesetzentwurf darlegen, welche Konsequenzen Ärzte befürchten müssen, wenn diese zwingend notwendige richterliche Genehmigung im Nachhinein nicht erteilt wird oder der Patient ohne vorliegende Genehmigung schwere körperliche Schäden erleidet beziehungsweise im Extremfall während der fixierenden Maßnahme verstirbt. Wie so oft bei Bündnis 90/Die Grünen wird der Wille zur Regelung einer vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben Gesetzesänderung dadurch konterkariert, dass die dem Landtag vorgelegten Gesetzentwürfe der Situation vor Ort nicht annähernd gerecht werden.“
Dr. Christina Baum MdL
Sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion