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Dr. Christina Baum: AfD unterstützt Petition und Offenen Brief der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“

KV-MAINTAUBER - 10.05.2019
Pressemitteilung - Stuttgart, den 24.04.2019
 

Die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg unterstützt in vollem Umfang den Offenen Brief der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“, der gestern allen Abgeordneten und der Länderparlamente übermittelt wurde. Darauf verweist Dr. Christina Baum, Gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion. Bezugnehmend auf ihre am 2. April 2019 gestarteten Petition „Deutschland braucht keine Impfpflicht!“ hatten sich die Mitglieder der etwa 600 Ärzte umfassenden gemeinnützigen Organisation in dem mehrseitigen Dokument explizit gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Masern ausgesprochen, die sie für „unbegründet, verfassungsrechtlich bedenklich, kontraproduktiv“ erachten. „Damit widerspricht auch der ‚Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.‘ den von der AfD als unsinnig zurückgewiesenen Forderungen von Minister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) nach einer Masernimpfpflicht für Kinder, die nach Auffassung der Alternative für Deutschland zu einer Bevormundung der Eltern durch den Staat und dadurch zu einer maßgeblichen Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts des Individuums führen würde“, so die AfD-Landtagsabgeordnete. „Ebenso wie der Verein ‚Ärzte für individuelle Impfentscheidung‘ spricht sich die AfD als freiheitlich-konservative Partei ausdrücklich nicht gegen die Möglichkeit von Impfungen gegen Masern aus, doch muss die Entscheidung darüber dem volljährigen Bürger – sofern es ihn selbst betrifft – beziehungsweise den Eltern von Kindern überlassen werden, ohne dass dies vom Staat festgeschrieben werden darf. Der Staat hat in engem Zusammenwirken mit Medizinern und Krankenkassen die Möglichkeit, eine angemessene Beratung über die Dreifachimpfung gegen Masern, Röteln und Mumps anzubieten, die alle Vor- und Nachteile beleuchten muss, um den Bürger in seiner Entscheidung zu unterstützen. Die endgültige Entscheidung muss aber allein dem mündigen Bürger überlassen werden, ohne dass er oder seine Kinder hierfür Nachteile zu befürchten haben.“

Kein Anstieg an Masernerkrankungen zu verzeichnen

In ihren offenen Brief hatten die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ darauf abgehoben, dass zum einen weder ein signifikanter Anstieg der Erkrankungsfälle an Masern noch ein Absinken der Durchimpfungsraten in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen sei, sondern die Impfquote bei durchschnittlich 97 Prozent und demzufolge auf extrem hohen Niveau liegt. „Weder kann ich eine Impfmüdigkeit noch einen Notstand erkennen, der eine gesetzliche Regelung notwendig machen würde“, unterstreicht Dr. Christina Baum. „Wie der Verein richtigerweise betont, verstößt eine Impfpflicht durch die Hintertür gegen das uneingeschränkte Recht von Kindern auf einen Betreuungsplatz gemäß SGB VIII § 24, wenn die raren Kinderbetreuungsplätze an einen Impfstatus gekoppelt würden.“ Dies sei, so die AfD-Abgeordnete, ebenso bedenklich wie der allen Impfungen einhergehende Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen durch unnötigen Zwang, wie dies bereits durch zwei juristische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zweifelsfrei festgestellt wurde. „Allein bei bedrohlichen Epidemien und Seuchenausbrüchen, deren Ausbreitung weite Teile der Bevölkerung bedrohen würden, sind nach unserer Auffassung Pflichtimpfungen gerechtfertigt und notwendig. Die Masern zählen nicht dazu.“ Bereits 1986 hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihrer „Ottawa Charta“ festgeschrieben, dass eine „Gesundheitsförderung auf einen Prozess zielt, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“.

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