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Keine Kosteneinsparung durch das Forstreformgesetz zu erwarten

KV-MAINTAUBER - 30.03.2019

Pressemitteilung von Udo Stein, MdL
 

Stuttgart. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung das Forstreformgesetz beschlossen und für das parla-mentarische Verfahren dem Landtag zugeleitet. Begründet mit dem geänderten Bundeswaldgesetz beziehungsweise dem EU-Beihilferecht und dem Wettbewerbsrecht werden durch dieses neue Forst-gesetz die 1832/32 begründeten Waldgesetze von Baden sowie Württemberg und damit bis heute bewährte und pragmatisch angepaßte Regelungen von Generationen ausgelöscht. „Im Grunde geht es wohl eher um das Erreichen einer stärkeren Abhängigkeit von der EU sowie die Schaffung von weiteren wohlwollenden bürokratischen Versorgungsposten“, erläutert der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein. „Die in Aussicht gestellte Kosteneinsparung ist damit nicht zu realisieren.“


Zum Höfesterben kommt jetzt noch das Waldbesitzersterben hinzu
Durch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts sollen zukünftig die privaten und körper-schaftlichen Waldbesitzer stärker zur Kasse gebeten werden. „Irgendjemand muß ja die Kosten über-nehmen“, so der Sprecher der AfD-Fraktion für den ländlichen Raum. „Es ist absehbar, daß die wenigs-ten dies auf Dauer durchhalten. Anschließend wird es zu Aufkäufen und Zusammenlegungen von Wald-gebieten kommen, analog zur industriellen Landwirtschaft. Mit einer Rücksichtnahme und Erhalt un-serer schönen Kulturlandschaft ist es dann dahin.“ Durch diese brachiale EU-Politik werde es den rund 240 000 Waldbesitzern schlußendlich genauso gehen wie bereits vielen klein- und mittelgroßen Land-wirtschaftsbetrieben. „Es ist offensichtlich gewollt, daß zum Höfesterben jetzt traurigerweise noch das Waldbesitzersterben hinzukommt! Der erzwungene Ausverkauf ist von langer Hand geplant. Die Lan-desregierung zeigt damit ein weiteres Mal ihr wahres Gesicht“, so Udo Stein abschließend.​

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