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Zweiklassengrundrecht

KV-MANNHEIM - 11.12.2018

In Freiburg zeigte sich wie unrühmlich es um die Achtung unseres Grundgesetzes bestellt ist. Dies offenbart die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Böblinger AfD Abgeordneten Pfeiffer (Drucksache 16/ 5161) zu den Vorgängen, die sich im Rahmen der AfD Demonstration am 29.10. in Freiburg abgespielt haben. Zu dieser Demonstration anlässlich einer erneuten Gruppenvergewaltigung einer 18 Jährigen durch fast ausschließlich syrische Flüchtlinge hatte ein AfD Landtagsabgeordneter aufgerufen.

Eine Gegenversammlung, die sich gegen den Versammlungsinhalt der AfD Versammlung gerichtet und sich am Bertholdsbrunnen in unmittelbarer Nähe formiert hat sei weder angemeldet noch genehmigt gewesen, teilt die Landesregierung mit. Initiativen der Stadt Freiburg, „ mit verantwortlichen Personen zu einem Kooperationsgespräch zu kommen“ seien „ nicht beantwortet worden“. Dennoch ist im Rahmen einer Gefährdungsbewertung des Polizeipräsidiums Freiburg „ davon abgesehen worden, vollziehbare Auflagen bezüglich dieser Gegendemonstration in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen". So wurde dem unter den Demonstranten befindlichen Mob freie Hand zu geben. Eine folgenschwere Fehleinschätzung, da Teilnehmer nach Beendigung der AfD Demonstration vor gewaltsamen Übergriffen krimineller Linksfaschisten im Polizeirevier Freiburg Nord Schutz suchen mussten.

Informationen über Organisatoren der Demonstrationen verweigert die Landesregierung mit dem Hinweis auf die informelle Selbstbestimmung und der Annahme, dass beim Bekanntwerden der Organisatoren deren Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gefährdet werde, da "faktische Behinderungen eine abschreckende Wirkung hätten". In diesem Zusammenhang wundert mich, dass die abschreckende Wirkung von tatsächlichen Beeinträchtigungen und die massiven gezielten Einschüchterungen der AfD Demonstranten durch staatlich anonymisierte Demonstranten so billigend in Kauf genommen werden, wie dies in Freiburg geschehen ist.

Niemand kann nachvollziehen, dass derart absehbare Gewaltexzesse Linker Schlägerbanden stillschweigend akzeptiert werden. Freiburg schon lange kein Einzelfall mehr wie auch der jüngste Vorfall in Stuttgart wieder deutlich beweist. Es ist jeder zu  verstehen, der aufgrund solcher Gewaltexzesse eingeschüchtert ist  und sich überlegt  nochmals zu demonstrieren. Aus diesem Grund muss die Landesregierung „ sicherzustellen, dass kein faktisches Zweiklassendemonstrationsrecht entsteht.

 

Robert Schmidt

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