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Zuzugsbeschränkung - nur negative Wohnsitzauflagen verhindern ethnische Ballungen und No go-Areas

KV-RAVENSBURG - 21.05.2018

Bernd Gögel: Die positive Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte erfüllt ihren Zweck nicht.

„Wie ist es möglich, dass von gut 5.000 Irakern in Baden-Württemberg deutlich über 3.000 ausgerechnet in Pforzheim leben, das für einheimische Bürger zunehmend Attraktivität verliert? Die überwältigende Mehrheit dieser Menschen lebt von Transferleistungen. Deshalb haben mein Kollege Dr. Bernd Grimmer und ich zwei Kleine Anfragen (Landtagsdrucksachen 16/3838 und 16/3913) zur Anwendung von Wohnsitzauflagen für Schutzberechtigte in Baden-Württemberg gestellt. Allerdings wecken die Antworten von Innenminister Strobl Zweifel, ob Probleme ihn überhaupt interessieren. 

Würde er das Überfremdungsproblem einiger unserer Städte ernsthaft angehen, hätte er morgen den Koalitionsbruch“, meint Bernd Gögel, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion. Pforzheim hatte Anfang 2018 etwa 125.700 Einwohner, darunter über 50 Prozent mit Migrationshintergrund und fast 33.000 ohne deutschen Pass. 

„Laut § 12 des Aufenthaltsgesetzes haben die Länder für jeweils drei Jahre die Möglichkeit, schutzberechtigten Ausländern den Wohnsitz in einer bestimmten Kommune aufzuerlegen oder den Zuzug in eine Kommune zu verbieten“, fasst Gögel zusammen. „In Baden-Württemberg finden aber keine negativen Wohnsitzauflagen, sprich Zuzugsverbote, statt. Baden-Württemberg verzichtet aus grün-ideologischen Gründen völlig auf dieses Instrument, das in anderen Bundesländern – und z.B. in den Städten Salzgitter, Wilhelmshaven und Delmenhorst - angewandt wird.“ 

Laut Darstellung von Innenminister Strobl würden mit der positiven Wohnsitzauflage, sprich Verteilung auf die Kreise und Kommunen durch die Ausländerämter (Zitat Strobl:) „einem erhöhten Zuzug (…) in Ballungszentren und damit der Bildung ethnischer Segregationen (…) die integrationshemmende Faktoren sein können“ entgegengewirkt. Größere Städte würden so entlastet. Aus diesem Grund sei (Zitat Strobl:) „es in Baden-Württemberg weder erforderlich noch vorgesehen, von der negativen Wohnsitzauflage Gebrauch zu machen und bestimmte Kommunen von der Verteilung von Schutzberechtigten auszunehmen.“ 

„Ich weiß nicht, in welchem Märchen Herrn Strobls amtliche Schönfärberei stattfinden soll“, wundert sich Bernd Gögel. „Wie soll man die 33.000 Menschen ohne deutschen Pass in Pforzheim erklären, wenn angeblich korrekt verteilt wird? Wer hat Pforzheim über 3.000 Iraker ausgesprochen? Wer ließ die Konzentration zu, die laut Strobl gerade verhindert werden sollte? haben wir Bremer Zustände? Innenminister Strobl hat mit den vorläufigen Anwendungshinweisen zu § 12a AufenthaltsG vom 5. September 2016 negative Wohnsitzauflagen, die ohnehin nur bis zum 6. August 2019 gelten dürften, in Baden Württemberg de facto verboten. 

Er gibt in den Medien gerne den Law-and-order-Politiker und Freund des Rechtsstaates. In Wirklichkeit verzichtet er sogar auf die bescheidenen Möglichkeiten, die das Bundesgesetz ihm gibt. Keine einzige Kommune in Baden-Württemberg darf den Zuzug von Asylforderen beschränken. Den Kommunen wird mit voller Absicht der Landesregierung die Autonomie genommen, gesellschaftlich und finanziell nicht mehr zu bewältigenden Zuzug abzuwehren.“
Allerdings wundert sich der selber in Pforzheim aufgewachsene Bernd Gögel nicht über diesen Skandal – der grüne Sozialminister Manfred Lucha bezeichnete Pforzheim im August 2017 in der Presse gar beim Tee mit Asylsuchenden als ein „für uns ein wichtiges Soziallabor“. 

Dazu Gögel: „Solche Schamlosigkeiten zeigen die sattsam bekannte verächtliche Haltung Luchas gegenüber der deutschen Bevölkerung. Es wird Zeit für die CDU, den grünen Spuk zu beenden und die Bürger endlich ernst zu nehmen. Pforzheim muss wie andere deutsche Städte mit einem massiven Überfremdungsproblem eine Zuzugsbeschränkungbekommen.“

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