Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat sich mit seiner Entscheidung zugunsten von umfassenden Fahrverboten in der Stadt auf die Seite derjenigen Kräfte gestellt, die die vermuteten – aber nicht belegten – Gesundheitsgefährdungen durch den Kfz-Verkehr nicht durch technische Verbesserungen lösen wollen, sondern durch massive Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, zu denen auch die Wahl des Verkehrsmittels gehört. Das Gericht unterstützt mit seinem skandalösen Urteil eine Politik, die sich nicht scheut, zehntausende von Autobesitzern faktisch zu enteignen. Die meisten von ihnen gehören nicht zu den besonders Begüterten.
Es verstärkt sich eine Tendenz, nicht mehr mit Augenmaß und Vernunft zu regieren, sondern mit den Mitteln des Verbietens und Bestrafens, mit der Bevormundung und der Aufgabe von Freiheitsrechten.
Die Bürger werden sich überlegen müssen, ob sie alle diese Gängeleien und Repressionen gesenkten Hauptes hinnehmen oder ob sie zum Mittel des zivilen Ungehorsams greifen wollen. Die Größenordnung des vom Gericht geforderten enteignungsgleichen Eingriffs könnte eine solche Reaktion rechtfertigen. Die AfD Gemeinderatsfraktion hätte dafür volles Verständnis.
Abzuwarten ist der weitere gerichtliche Instanzenweg. Die AfD gibt die Hoffnung nicht auf, dass höhere Instanzen zu einem vernünftigeren Ergebnis kommen und einen Beschluss im Interesse der Bevölkerungsmehrheit treffen.
V.i.S.d.P.: AfD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus Pressesprecher Dieter Lieberwirth, Tel. 0162-677 62 52


