Auf die wöchentliche Frage des „Staatsanzeigers“ unter der Rubrik „Ein Thema – fünf Meinungen“ «Soll jede Frau einen Rechtsanspruch auf Schutz in einem Frauenhaus erhalten?» antwortete die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg wie folgt:
«Wie so oft hapert es in Deutschland nicht an mangelnden Gesetzen, sondern an deren konsequenter Durchsetzung. Nach dem Gewaltschutzgesetz müssen die Täter gehen und dürfen nicht die Opfer zur Flucht gezwungen werden. Die Gesellschaft benötigt deshalb dringend mehr Aufklärung über dieses Gesetz und die rechtlichen Möglichkeiten der Opfer. Ihnen und ihren Kindern ihre gewohnte Umgebung zu erhalten, muss unser Ziel sein. Deshalb kann es nur heißen: Wer schlägt, geht!»
Dr. Christina Baum, sozialpolische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion